GRIP 42

5/1/2010

Förderung des deutschen Kinofilms in Gefahr?

Der Streit um die Abgabegeverpflichtung an die Filmförderungsanstalt geht weiter

Von Gisela Waetzoldt-Hildebrandt

Filmtheater und Videoprogramm-Anbieter wollten nicht mehr hinnehmen und zogen dagegen vor Gericht, dass sie zu einer gesetzlich festgelegten Filmabgabe herangezogen werden, während das Filmförderungsgesetz (FFG) für die Fernsehanstalten keinen verbindlichen Abgabenmaßstab vorschreibt. So äußerte das angerufene Bundesverwaltungsgericht (BverWG) im Februar 2009 tatsächlich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Filmförderungsgesetzes (FFG) und legte die entsprechenden Regelungen mit Vorlagebeschluß dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe vor. Das Bundesverwaltungsgericht sah die Gleichbehandlung der Filmtheaterbetreiber mit den Fernsehveranstaltern wegen des fehlenden gesetzlichen Abgabenmaßstabes für die Fernsehveranstalter verletzt.

Aufgrund des Filmförderungsgesetzes ist die Filmförderungsanstalt (FFA) dazu verpflichtet, die erzielten Umsatz- und Besucherzahlen aller Filmtheater in Deutschland zu erfassen und eine Filmabgabe zu erheben. Die Filmabgabe wird pro Leinwand ermittelt und ist gestaffelt: Bei einem Netto-Umsatz bis zu 75.000 Euro ist das Kino abgabefrei, bis zu 125.000 Euro beträgt der Abgabesatz 1,8 Prozent. bis 200.000 Euro sind es 2,4 Prozent und darüber 3,0 Prozent. Bei der Videowirtschaft wird die Filmabgabe anhand des Netto-Umsatzes errechnet. Sie beträgt bei einem Umsatz bis zu 30.000 Euro 1,8 Prozent, bis 60.000 Euro 2,0 Prozent und darüber dann 2,3 Prozent. Dagegen werden die Beiträge und sonstigen Leistungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie der privaten Fernsehveranstalter frei mit der FFA ausgehandelt.

Seit mehr als einem Jahr finden vor diesem Hintergrund die Auseinandersetzungen der verschiedenen Interessengruppen der Branche statt: Nachdem die Multiplexe UCI und CineStar ihre Zahlungen in den FFA-Topf kürzlich eingestellt hatten, leisteten Kinopolis, Cinemaxx und zahlreiche weitere Filmtheaterbetreiber ihre Zahlungen nurmehr unter Vorbehalt. Unter den Multiplexen befinden sich etliche vom Ausland gesteuerte Kinoketten. Die daraus hervorgerufenen Konsequenzen waren dramatisch. Aufgrund des Konfliktes wurden die Referenzmittel im vergangenen Jahr erstmals mit einer halbjährlichen Verzögerung ausgezahlt. Produktionen wurden verzögert oder gar aufgegeben, weil die Referenzmittel nicht flossen.

In seiner Funktion als Rechtsaufsicht über die FFA will nun der Kulturbeauftragte der Bundesregierung, Minister Bernd Neumann, einer Entscheidung aus Karlsruhe zuvorkommen, indem er eine entsprechende Novelle des FFG vorbereitet. Im Mittelpunkt steht dabei die Abgabe der Fernsehveranstalter und der Vermarkter von Pay-TV-Programmen. Es soll klargestellt werden, dass es sich bei deren Zahlungen nicht um freiwillige Leistungen handelt. Künftig soll die Abgabe nach einem gesetzlich festgelegten Satz berechnet werden, der sich in seiner Höhe an dem Abgabesatz der Kinobetreiber orientieren soll.

Das sechste Gesetz zur Änderung des FFG (die „kleine Novelle") wurde bereits im Februar 2010 vom Bundeskabinett beschlossen und soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Es soll rückwirkend von 2004 bis 2008 gelten. Vorgesehen ist darüber hinaus eine „große Novelle des FFG", die unter anderem auch die Kosten für das digitale Roll-Out der Filmtheater regeln soll.

Aber schon hat sich Widerstand verschiedener Seiten gegen diese Gesetzesinitiativen formiert. Die Fernsehveranstalter akzeptieren die Bemessungsgrenzen nicht und sehen die Rückwirkung als rechtswidrig an. Die in der SPIO organisierten Film- und Theaterverbände wiederum monieren den aus ihrer Sicht sogar zu niedrig bemessenen Satz für die TV-Anstalten. Da allerdings die Digitalisierung der Filmtheater mit der Abgabendiskussion verbunden ist, kamen von den Kinoketten inzwischen Signale, ihre Klagen und Vorbehalte gegebenfalls zurückzuziehen und damit die blockierten Gelder freizugeben. Einzige Ausnahme: die australische Kinokette UCI bislang.

Wie unterdessen Kulturminister Bernd Neumann verkündete, haben sich Ministerium und Länder schon vorsorglich auf das Scheitern der Digitalisierung vorbereitet und demzufolge ein Konzept zur Förderung zumindest kleiner und mittelständischer Filmtheaterbetriebe erarbeitet. Auch hat die FFA inzwischen ihren Haushalt für das Jahr 2010 verabschiedet - ohne die Kinogelder. Ausgeglichen wurde dieser durch Überhänge im Volumen in etwa der Größenordnung des Haushaltsjahres 2008. Wie es nach 2010 weitergehen soll, werden die extrem schwierigen Verhandlungen der Verbände - auch untereinander - zeigen.

Kategorie: Bericht/Meldung (GRIP INFO + Filmland Hessen-Beiträge)

Schlagworte: Filmförderung, TV/Rundfunk, Institution, Kurzfilm, Kino

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