GRIP 06
6/1/1993
Überlegungen zu einer Neustrukturierung
Die GRIP-Redaktion möchte mit dem folgenden Artikel die Diskussion um eine Neustrukturierung von Filmhaus und Filmbüro (und somit der dem Filmbüro angegliederten Geschäftsstelle der Hessischen Filmförderung) eröffnen.
Von Marlies Emmerich
Diese Diskussion hat bereits in den beiden Vorständen begonnen und wurde auf der letzten Mitgliederversammlung des Filmhauses im Juni in Ansätzen geführt. Als Grundlage gilt ein Vorschlag der Geschäftsführer von Filmhaus und Filmbüro, Ernst Szebedits und Thomas Mank, ein schematisches Modell zur Zusammenlegung von Filmhaus und Filmbüro, nach dem die organisatorische Struktur folgendermaßen aussehen würde:
Es gibt zwei Vorstände, Filmhaus und Filmbüro; die Geschäftsführung verwaltet die Budgets der bisher getrennten Bereiche. Die Arbeitsbereiche gliedern sich in Filmhaus (Seminare und Filmveranstaltungen), Geschäftsstelle der Hessischen Filmförderung (Referent Filmförderung und Filmpolitik) und Filmbüro (über dessen Aufgabe weiter hinten).
Ausgangspunkt dieser Überlegungen ist die Tatsache, daß in beiden Institutionen Filmemacher und in der Filmbranche Beschäftigte organisiert sind.
Beim jetzt existierenden Modell arbeiten aber die einzelnen Organisationen - obwohl einzelne Aufgabenbereiche und Mitgliederinteressen identisch sind - mehr oder weniger nebeneinander her. Das hat zur Folge, daß aufgrund der Verdoppelung einzelner Arbeitsstrukturen der Verwaltungsaufwand unnötig groß und nach außen keine klar erkennbaren Aufgabenbereiche und Kompetenzen ersichtlich sind.
Die jeweiligen Aufgabenbereiche in der jetzt existierenden Form möchte ich noch einmal stichwortartig darstellen.
1. Filmbüro Hessen e. V.:
Verein der hessischen Filmemacher mit ca. 160 Mitgliedern. Gründung im Jahre.... Initiator und Träger der hessischen Filmförderung. Die Mitgliederversammlung das Filmbüros ist beteiligt an der Bestimmung der Jury der hessischen Filmförderung, des hessischen Film- und Kinopreises. Dem Filmbüro angegliedert ist die Geschäftsstelle der hessischen Filmförderung.
Aufgaben:
- Durchführung des hessischen Filmförderungsmodells;
- Bearbeitung der Förderungsanträge für die Jury;
- Abwicklung der Förderungsmodalitäten gegenüber den Zuwendungsgebern (Hess. Ministerium für Wissenschaft und Kunst);
- Betreuung der gefördertn Projekte;
- überregionale Koordination der Filmförderungen
2. Filmhaus Frankfurt e. V.
mit 80 Mitgliedern:
- Filmveranstaltungen, Diskussionen und Foren zu filmpolitischen Fragen;
- Workshops/Seminare/Fortbildung - Informationsveranstaltungen etc.
- Beratung + Service für Filmemacher und -Produktionen
Durch den Umzug des Filmhauses in die Hamburger Allee haben sich die räumlichen Bedingungen verbessert. Von daher besteht nun die Chance, hier einen öffentlichen Ort zu gestalten, der für die Szene von Bedeutung werden kann. Mit den Überlegungen, was sich qualitativ verbessern wird, kamen auch die Diskussionen über eine räumliche und organisatorische Zusammenlegung von Filmhaus, Filmbüro und der Geschäftsstelle der Hessischen Filmförderung auf, gerade im Hinblick auf die Diskussionen um die Notwendigkeit der Erhöhung der hessischen Filmförderung (s. Beiträge zum Hearing in Wiesbaden, S.... ), aber auch im Zusammenhang mit der Verbesserung der Infrastruktur für die Filmszene.
Es geht darum, nach außen ein klares Modell aufzubauen, aus dem für jeden erkennbar ist, welche Teilbereiche für ihn zuständig sind, ohne daß er den langen Weg über drei Telefonleitungen gehen muß. Dieses Modell nach außen muß von innen entwickelt werden, das heißt übersichtliche Zuordnung der einzelnen Arbeitsbereiche. Zwischen den Mitarbeitern im Teamarbeit müßte ein ständiger Informationsfluß bestehen, damit ggf. schnelle Entscheidungen getroffen werden können, was sowohl einzelnen Veranstaltungen, als auch der Präsentation dessen, was hier im Film- und Medienbereich passiert, von nutzen sein kann.
Das Nebeneinanderherarbeiten der Büros behindert eher eine Übersichtlichkeit.
Nun zur Aufgabenbestimmung des Filmbüros im neuen Modell:
Das Budget des Filmbüros besteht einzig und allein aus seinen Mitgliedsbeiträgen. Dies hat zur Folge, daß es seinen Aufgaben nur halbherzig mit der entsprechenden Wirkung nach außen nachkommen kann. Die Aufgaben des “Filmbüros im Filmhaus” wären:
- Beratungen, die den Förderungsdschungel durchschaubarer machen, -konkrete Anleitung zu Kalkulation und Handhabung von Förderanträgen (wo kann man überall beantragen, was sind die Bedingungen sowohl in Hessen, als auch bundesweit, bis hin zur europäischen Förderung).
Weiterhin müßte das Filmbüro seine Zuständigkeit für die hessische Filmproduktions- und Abspiellandschaft ausbauen, auch in Kooperation mit anderen Institutionen. Der relativ kleine Verwaltungsaufwand müßte von der neuen Struktur mitgeleistet werden.
Als Mitgliederorganisation sollte das Filmbüro weiter erhalten bleiben, da sie die Basis für das Modell der Filmförderung ist, d. h. die Jurys werden weiter von der Mitgliedersammlung bestimmt. Allerdings komme ich an einem Punkt nicht richtig weiter, und zwar an den teilweise identischen Interessen von Filmhaus- und Filmbüro-Mitgliedern, wer gehört wohin, usw.
Da jetzt auch Redaktionsschluß ist, bleibt mir nur noch die Notwendigkeit zu betonen, möglichst bald auf Vorstandsebene und dann einer Mitgliederversammlung beider Organisationen die Perspektiven, Möglichkeiten und Kritiken an einem solchen Modell zu diskutieren... mit hoffentlich klugen Beschlüssen.
Kategorie: Bericht/Meldung (GRIP INFO + Filmland Hessen-Beiträge)
Schlagworte: Filmhaus Frankfurt, Institution, Filmförderung
