GRIP 03

10/1/1992

Zur Hessischen Filmförderung - Drehbuchförderung im Rahmen der Hessischen Filmförderung

Am 2. Oktober 1985 wurden die "Vorläufigen Richtlinien zur kulturellen Filmförderung in Hessen" vom Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst unterzeichnet. Im Rahmen dieser Richtlinien wurden Projekte in den Bereichen Produktion, Vertrieb und Abspiel unterstützt. Die unabhängige Jury förderte in diesem Zusammenhang im Bereich Produktion auch Projekte in den Bereichen Drehbuch, Projektentwicklung und Produktionsvorbereitung.

Von Jürgen L. Karg

Am 1. März 1989 traten die jetzt gültigen "Richtlinien der Hessischen Filmförderung" in Kraft. Dort wird im Bereich der Projektförderung als Fördergegenstand unter §2. 1 "die Entwicklung und Herstellung von Drehbüchern für Filme" genannt.
Nach diesen neuen Richtlinien werden Projekte gefördert, die wie folgt benannt werden:
1. Die Entwicklung und Herstellung von Drehbüchern für Filme,
2.  die Produktion von Filmen,
3.  der Filmverleih,
4.  Filmreihen, vor allem Kinder- und Jugendfilmreihen und
9.  die Aus- und Fortbildung im Kinobereich.
Die unabhängige Jury für den Bereich Projektförderung kann ohne Quotierung Mittel in diese Bereiche vergeben. Somit kann von verfügbaren Mitteln für die einzelnen Förderbereiche nicht gesprochen werden.
Die Jahresetats für Filmförderung in Hes­sen betrugen 1985 und 1986 1, 1 Mio DM, 19871, 3 Mio DM, 1988 1,0  Mio DM, 1987 1, 7 Mio DM, 1990, 1991 und 1992 2, 1 Mio DM.
Förderung in den Bereichen "Produktionsvorbereitung/Projektentwicklung/Drehbuchförderung" wird in Hessen nur im Rahmen der Projektförderung betrieben. Es wur­den seit 1985 und deutlich verstärkt seit 1989 in diesem Bereich sowohl Drehbuchprojekte für Spielfilme als auch Recherchen für abendfüllende Dokumentarfilme unterstützt. Einzelne Projekte wurden auch als Materialsicherung für geplante Dokumentarfilmprojekte zugesprochen, zum Beispiel für Interviews mit sehr alten Protagonisten. Auch spezielle Formen für Recherche für experimentelle Filmprojekte oder die kostengünstige Entwicklung neu­er Filmtricktechniken wurden gefördert.
Projekte im Bereich "Drehbuch" können bis zu einer Fördersumme von je 30. 000 DM unterstützt werden. Die Mittel werden als nicht zurückzahlbarer Zuschuß vergeben. Nach den neuen Richtlinien dürfen die Zuschüsse jeweils höchstens 80 v. H. der Gesamtaufwendungen erreichen. Ausnahmen sind möglich und besonders zu begründen.
Sinnvoll wäre nach meiner Einschätzung im Bereich der Drehbuchförderung voll­ständige Finanzierung zuzulassen, da die Bedingungen der Herstellung eines Drehbuches oder eines Treatments nicht mit der Produktion eines Films vergleichbar sind.
Projekte können zu zwei Einreichterminen im Jahr vorgelegt werden, jeweils zum 15. April und zum 15. September. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden: Ein Exposé oder Treatment, der Antrag selbst, der die geforderte Summe, die Filmgattung sowie die technischen Daten des Filmprojektes enthält, Kalkulation und Finanzierungsplan, eine Erklärung, daß die Maßnahme noch nicht begonnen wurde und eine Erklärung über die Urheberrechte, die Bio- und Filmographie.
Die Projekte werden dann einer unabhängigen Jury vorgelegt, die wiederum ausgewählte Projekte dem Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst zur Förderung vorschlägt. Dem Förderempfänger wird dann vom Ministerium und vom Sekreta­riat der Hessischen Filmförderung mitge­teilt in welcher Höhe das Projekt unter­ stützt wird. Nach der Ausstellung des Bewilligungsbescheides wird das Projekt vom Sekretariat der Hessischen Filmförderung bis zur Vorlage und Prüfung des Ver­ wendungsnachweises betreut.
Die Mittel der Hessischen Filmförderung sind in diesem Bereich wie auch bei Produktion und Verleih mit den Mitteln ande­rer Förderinstitutionen kombinierbar.
In diesem Bereich wurden von 1985 - 1991 insgesamt 348 Anträge mit einer Gesamtantragssumme von 6.2 72.8 05 DM vorge­legt. Gefördert wurden davon insgesamt 50 Projekte von insgesamt 571. 000 DM..
Differenziert man diese Zahlen für den Zeitraum von 1985 bis 1989 und den Zeit­ raum 1989 bis 1991, so zeigt sich deutlich, wie sich die Zahlen nach Einführung der neuen Richtlinien geändert haben. Von 1985 bis 1988 wurden 119 Projekte aller Bereiche mit einer Antragssumme von 1. 710. 145,9 5DM vorgelegt. Gefördert wurden in diesem Zeitraum 16 Projekte mit einer Fördersumme von 169. 000 DM. Von 1989 bis 1991 wurden 229 Projekte mit einer Antragssumme von 4. 562.6 60 DM vorgelegt. Gefördert wurden 34 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt 402. 000 DM.
An diesen Zahlen wird deutlich, wie stark sich die Antragszahlen erhöht haben, seit die Drehbuchförderung in den Richtlinien festgeschrieben ist. In den ersten Jahren wurde etwa jeder fünfte Antrag positiv beschieden. Das Übergangsjahr 1988 kann bei dieser Rechnung nicht berücksichtigt werden, da in diesem Jahr die Mittel nicht vergeben werden konnten. Im Jahr 1989 wurde jedes neunte Projekt in diesem Be­ reich gefördert, in den beiden folgenden Jahren etwa jedes sechste. Etwa 10 v. H. der beantragten Summen wurden in diesen Jahren als Förderung vergeben.
Die im Zeitraum von 1985 bis 1987 geförderten Projekte im Bereich Drehbuch/ Projektentwicklung/Produktionsvorbereitung sind inzwischen alle fertiggestellt. Zwei dieser Filme erhielten einen Bundesfilmpreis, alle konnten auf Festivals präsentiert wer­ den. Vier Filme werden von einem Verleih im gewerblichen Kino ausgewertet. Von den seit 1989 geförderten Projekten befinden sich derzeit mehrere im Stadium der Finanzierung. Erfreulich ist, daß eine gan­ze Reihe der geförderten Drehbücher von einer so hohen Qualität waren, daß sie auch in der Produktion gefördert wurden.

Die Ergebnisse der Drehbuchförderung im Bereich Spielfilm zeigen, daß es sehr wichtig und auch erfolgreich ist, DrehbuchautorInnen eine zeitintensive Arbeit zu ermöglichen. Im Bereich Dokumentar­ film trägt die Förderung von Recherchen und Zeit zum Schreiben eines ausführlichen Treatments dazu bei, die Gattung des gut recherchierten abendfüllenden Dokumentarfilms zu erhalten.

Kategorie: Bericht/Meldung (GRIP INFO + Filmland Hessen-Beiträge)

Schlagworte: Filmförderung, Drehbuch

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