Seminar
AUFTRAGS-ABWICKLUNG UND SELBSTÄNDIGKEIT: VON GAGEN, PFLICHTEN UND VERTRÄGEN
- Termin / Ort
-
25.03.2023 11:00-18:00 Uhr
Filmhaus Frankfurt, Fahrgasse 89, 60311 Frankfurt - Leitung
- Seminarcode
- S42
- Kategorie
- Filmkultur & Karriere
- Anmeldung bis zum
- 23.03.2023
- Level
-
Anfänger
Fortgeschritten
Experte
- Teilnahmegebühr
- 100 €
- Teilnahmegebühr für Studierende
- 50 €
Die Anmeldefrist ist abgelaufen. Falls eine Anmeldung noch möglich ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und bestätigen Ihnen die Anmeldung schriftlich.
Bitte beachten Sie, dass nur registrierte BenutzerInnen sich für Seminare anmelden können.
SEMINARBESCHREIBUNG
Zwischen Freischaffenden, Freiberuflichen und selbstständig Tätigen gibt es Unterschiede, auf die man bei Vertragsabschlüssen achten muss und die letztendlich auch Konsequenzen auf die Honorarstruktur haben.
Die Praxis zeigt leider, dass in der Film- und Fernsehbranche eklatante Unsicherheiten bestehen, mit welcher Art von Tätigkeitsstatus „Freie“ beauftragt werden können. Das ist oftmals auch den Auftraggebern nicht ganz klar.
Es wird pauschal von „Freien“ oder „Freelancern“ gesprochen, ohne genau hinzusehen, um welcher Art Tätigkeit es sich am Ende handelt.
Ziel des Seminars ist, die Professionalisierung von freien Filmschaffenden zu stärken und Unsicherheit zu nehmen.
Anhand von zahlreichen Beispielen aus der Welt der Kameraleute, werden Musterverträge mitsamt den eingebauten „Fallstricken“ erörtert, die auch auf alle anderen Bereiche der Freien Beauftragung innerhalb der Branche übertragbar sind.
Auch werden die mit der Auftragsannahme verbundenen Pflichten im Seminar vorgestellt.
Wichtige Punkte sind:
• Selbständigkeit • Scheinselbständigkeit
• Vertragsabschluss • Musterverträge • Gagen
• Auftragsabwicklung
• Freie Beschäftigung
Das Seminar richtet sich an freie Kameraleute, freie Filmschaffende, Produzierende, Auftraggeber*innen und Auftragnehmer*innen.
Filmhaus Frankfurt e.V. ist ausgezeichnet mit der
BVFK-Bildungsempfehlung und vermittelt gezielt Inhalte zum Berufsbild
Fernsehkamerafrau / Fernsehkameramann des BVFK.
SEMINARLEITUNG
FRANK TRAUTMANN ist seit 1989 Chefkameramann bei Sat.1 Berlin und den Rechtsnachfolgern nach diversen Betriebsübergängen. Seit 2012 ist er auch Vorsitzender des Bundesverband der Fernsehkameraleute BVFK und in vielen anderen Branchengremien exponiert tätig.
SEMINARORT
Filmhaus Frankfurt, Fahrgasse 89, 60311 Frankfurt

Anfahrt: Das Filmhaus Frankfurt ist über öffentliche Verkehrsmittel gut zu erreichen, deren Benutzung sich auch angesichts des alltäglichen Parkplatzmangels sehr empfiehlt. Wer dennoch mit dem Auto anreist, kann in unmittelbarer Nähe im Parkhaus Töngesgasse parken. Von der Station Konstablerwache, erreichbar mit S-Bahn, U-Bahn, Tram und Bus, ist das Filmhaus in 2 Minuten Fußweg erreichbar. Nach Verlassen der Station Konstablerwache in westlicher Richtung wendet man sich Richtung Süden. Die Fahrgasse führt von der Zeil in Richtung Berliner Straße und Main. Das Filmhaus finden Sie im 4. Stock des Gebäudekomplexes Fahrgasse 89. Fahrradstellplätze sind entlang der Fahrgasse vorhanden. Weitere Infos: https://www.filmhaus-frankfurt.de/de/filmhaus-frankfurt/anfahrtsbeschreibung/
WEITERBILDUNGS-FÖRDERUNG
Kostenübernahme durch die Weiterbildungsförderung STEP der HessenFilm und Medien möglich
ALLGEMEINE SEMINARINFORMATIONEN
Nachdem Sie die Anmeldung losgeschickt haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung Ihrer Buchung in Ihrem eMail-Postfach. Über die Rechnungsstellung ca. eine Woche vor Beginn der Veranstaltung informieren wir Sie per eMail. Sollten Sie von uns keine eMails erhalten, prüfen Sie bitte, ob Ihr Posteingangskonto eventuell zu voll ist oder ob unsere eMails versehentlich in Ihren Spam-Ordner geleitet wurden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter 069/13379994 zu Verfügung.
Unseren immer aktualisieren Seminarfolder mit allen Veranstaltungen für Frühjahr / Sommer 2023 finden Sie hier
Mit Bescheinigung des Regierungspräsidium Darmstadt vom 29. März 2021 ist das Filmhaus Frankfurt mit seinem Seminarprogramm als berufsbildende Einrichtung anerkannt (§ 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz).