GRIP 71

07.07.2025

Warten auf den Booster für die Filmbranche

Hatte die geplatzte Ampelkoalition zwar noch auf den letzten Metern kurz vor dem Jahreswechsel die FFG-Novellierung auf den Weg gebracht, so war die aus drei Stufen bestehende umfassende Filmreform jedoch unvollendet geblieben. Die seit Anfang Mai im Amt befindliche neue Regierung hat sich das noch fehlende Steueranreizmodell sowie eine Investitionsverpflichtung für Streaming-Plattformen zumindest vorgenommen.

Von Bernd Jetschin

Großes Aufatmen herrschte in diesem Frühjahr, als wie erhofft und auf Vorschlag des Kulturrats die beiden wesentlichen Elemente zur Wachstumsförderung der deutschen Filmwirtschaft, nämlich steuerbasierte Anreize für Filmproduktionen in Deutschland und eine Investitionsverpflichtung mit Rechterückbehalt für die herstellenden Produktionsleute im Koalitionsvertrag enthalten ist. Die Produzentenallianz sprach von einer guten Nachricht für die Branche. Der inzwischen wieder in die Politik zurückgekehrte Sprecher der Produzentenallianz Björn Böhning (seine Nachfolgerin ist Michelle Müntefering) führte als Vorbild Frankreich an, wo die gemeinsame Einführung einer Investitionsverpflichtung mit einem Anreizsystem als Erfolgsrezept gilt: „Investitionen werden angelockt, Gewinne nicht mehr abgeschöpft und die heimische Infrastruktur von Studios, Dienstleistern und einer vielfältigen Produktionslandschaft wird gestärkt.“

Die Branche steht unter Druck
Nach den Plänen der vorherigen Kulturministerin Claudia Roth sollten Filmschaffende künftig bis zu 30 Prozent ihrer Produktionskosten, die in Deutschland anfallen, steuerlich absetzen können. Die Hängepartie um eine vollständige Reform im vergangenen Jahr hat die deutsche Produktionswirtschaft weiter gelähmt, wichtige Filmproduktionen wurden geparkt oder gar im Ausland realisiert. Die Branche stünde weiterhin unter starkem Druck warnte Achim Rohnke, Sprecher des Verbandes Technische Betriebe (VTFF) noch im Mai dieses Jahres, es drohten Firmenpleiten und Filmschaffende fänden keine Beschäftigung. Doch Rohnke gab sich dennoch zuversichtlich, wenn die Politik ein Steueranreizsystem so schnell wie möglich umsetze. Steueranreize für Filmproduktionen stellen ein weltweit erprobtes System dar, um die nationale Produktionswirtschaft zu stärken und internationale Produktionen ins Land zu holen. Zudem dienen sie der Planungssicherheit für Produzent*innen und Dienstleister.
Österreich: Staatliche Hilfe führt zu Wachstum und Mehreinnahmen Im föderalen Deutschland müssen Bund und Länder sich über die Finanzierung des Steuerrabatts allerdings einigen, weil zunächst Steuerausfälle zu verkraften sind. Doch die Beispiele vieler europäischer Nachbarländer beweisen, dass Steueranreize wie ein Booster für die Produktionswirtschaft wirken und Investitionen anschieben. „Es ist vielfach erwiesen, dass jeder dafür aufgewandte Euro in fünf bis sechsfacher Höhe zurückfließt. Diese unmittelbare Stärkung der Wirtschaft sichert Beschäftigung und dringend benötigtes Wachstum“, bekräftigte Björn Böhning in einem Interview mit dem Branchendienst THE SPOT media & film im Frühjahr.

Das Nachbarland Österreich hat bereits zum 1. Januar 2023 ein auf drei Säulen stehendes Anreizmodell eingeführt mit Zuschüssen von bis zu 30 Prozent für in Österreich anfallende Produktionskosten; bei Berücksichtigung klimaverträglicher Kriterien kommt noch ein Bonus von fünf Prozent obendrauf. Die Maximalhöhe liegt bei fünf Millionen Euro pro Film und bei 7,5 Millionen Euro für Serien. Die dritte Säule (ÖFI+) ist für österreichische Kinoproduktionen vorgesehen und wird ebenfalls als Zuschuss vergeben, allerdings ohne Deckelung. Die neue Dreiparteienkoalition im Nachbarland will zwar an den Anreizen festhalten, kündigt aber drastische Kürzungen bei ÖFI+ an, das vom Österreichischen Filminstitut abgewickelt wird. Für dieses Jahr ist der Fonds ganz gestoppt und soll 2026 um Zweidrittel gekürzt weiterlaufen. Die Branche steht Kopf, Produktionsfinanzierungen kippen weg, einige Produktionen drohen gar zu platzen oder müssen verschoben werden. Derweil will die Regierung eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste einführen, um die Kürzungen bei der Kinoförderung so wieder ein Stück weit einzufangen.

Frankreich setzt auf Steueranreize und Investitionsverpflichtung
In Frankreich existieren Steuernachlässe für internationale wie für nationale Produktionen in Höhe von 30 Prozent der in Frankreich getätigten Ausgaben. Bereits seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gibt es zudem staatliche Fonds, über die Steuererleichterungen für private Investoren gewährt werden, die in Filme investieren. Zudem hat Frankreich eine Investitionsverpflichtung für Streaming-Plattformen eingeführt. Während ein steuerbasiertes Anreizsystem vor allem der Wettbewerbsfähigkeit der Produktionsbranche dient und Wachstumsimpulse setzt, trägt eine Investitionsverpflichtung dazu bei, dass ein Teil der Einnahmen der Streamingdienste in die nationale Filmindustrie reinvestiert werden. Für Björn Böhning ist sie daher sogar „Kernbestand“ einer umfassenden Filmreform, „wenn es um die Vielfalt und Unabhängigkeit des deutschen und europäischen Filmschaffens geht“, wie er im Gespräch mit THE SPOT media & film erläuterte.

Gesteigertes Investitionsvolumen
In Frankreich hat die Umsetzung der Investitionsverpflichtung im Jahr 2021 deutliche Wachstumsimpulse gesetzt, wie die französische Regulierungsbehörde Arcom anhand von Zahlen im Vorjahr belegte. Allein Netflix, Prime Video und Disney+ hätten mit den seither gemeldeten Ausgaben von 866 Millionen Euro einen „erheblichen Beitrag zur Finanzierung des europäischen Filmschaffens geleistet“, lautet das Fazit. Die von Netflix, Prime Video und Disney+ im Rahmen der Verpflichtung getätigten beziehungsweise für den jeweiligen Zeitraum angemeldeten Ausgaben seien von 162 Millionen Euro in 2021 auf 342 Millionen Euro in 2022 und 362 Millionen Euro in 2023 gestiegen. Von den insgesamt 866 Millionen Euro entfielen 163 Millionen Euro auf Kinofilme.

Damit sich ein solches Instrumentarium effektiv auf die Entwicklung der Produktionswirtschaft auswirkt, müsste sie eine dem französischen Vorbild vergleichbare Höhe von 20 Prozent haben und einen Rechterückbehalt enthalten, der es Produzent*innen ermöglicht, eine nachhaltige Wertschöpfung für die eigene Entwicklung herauszuziehen. Die Produktionsallianz erklärte dazu: „Die Rechteteilung im Rahmen einer Investitionsverpflichtung stellt sicher, dass die staatlichen Vorteile eines solchen Anreizsystems nicht zu pauschalen Mitnahmeeffekten führen, sondern dem Standort und der heimischen Beschäftigung zugutekommen.“
Eine Studie zur Plattformökonomie der FFA prognostiziert für das erste Jahr nach Einführung einer Investitionsverpflichtung in Höhe von 25 Prozent ein zusätzliches Investitionsvolumen von 261 Millionen Euro im deutschen Markt. Bei einer Höhe von 20 Prozent liege es bei 164 Millionen Euro im ersten Jahr, bei 15 Prozent seien es 66 Millionen Euro, die zusätzlich in den deutschen Produktionsstandort fließen; allerdings bliebe bei dieser Höhe der Investitionseffekt hinter den führenden Standorten in Europa zurück. Auch der amtierende Kulturstaatsminister Wolfram Weimer will die Filmwirtschaft ankurbeln, wie er erneut beim Filmfest München und gegenüber Welt am Sonntag versicherte. Er denke über Rahmenbedingungen nach, die große Medienkonzerne dazu bringen, in die vorhandene Studio-Infrastruktur zu investieren. So seien sie am Wachstum des Produktionsvolumens interessiert. Das wäre die marktwirtschaftliche Variante zu einem Investitionsgesetz.

Hessen hofft auf vollständige Filmreform
Im vergangenen Herbst hat der hessische Produzent und Sprecher der Initiative Hessen Film Jakob Zapf gegenüber der GRIP erklärt, bei Umsetzung einer kompletten Filmreform werde auch die hessische Filmbranche gestärkt. Die bittere Pille, dass die hessische Landesregierung den Etat der regionalen Filmförderung für zwei Jahre nicht anheben konnte, musste die Branche schlucken. Nun hofft sie darauf, dass die Landesregierung sich für die Umsetzung eines bundesweiten Steueranreizsystems und eine Investitionsverpflichtung einsetzt, um den Auftrieb der regionalen Filmbranche nicht schon wieder zu gefährden. Was die Steueranreize anbelangt, gebe es jedoch unterschiedliche Standpunkte in der Landesregierung, insbesondere in der Finanzbehörde, weiß Zapf.

Die Branche nicht nur in Hessen wartet nun darauf, dass die neue Regierung ihr Versprechen, für Wachstumsimpulse zu sorgen, einlöst. Nun muss möglichst schnell ein klares Signal kommen, dass die komplette Filmreform sowohl mit Steueranreizen als auch mit einer Investitionsverpflichtung wirklich im Januar 2026 an den Start geht.

Weitere Artikel zum Thema finden sich unter anderem in GRIP 70, GRIP 69 und in GRIP 67

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