GRIP 71

07.07.2025

Generative KI und Urheberrecht in der Filmproduktion

Nicht nur visuelle Effekte, auch Videoclips und Filmmusik können jetzt schon in ausreichender Qualität von generativer KI erstellt werden und die großen US-Tech-Konzerne stecken viel Geld in die Entwicklung weiterer KI- Modelle, die darauf ausgelegt sind, neue Inhalte in Form von geschriebenem Text, Audio, Bildern oder Videos zu erzeugen. Basis ist das Trainieren der Algorithmen mittels im Internet verfügbarer menschengemachter Werke. Deren Urheber*innen gehen bei der Verwendung ihrer Daten jedoch leer aus. Derzeit kämpfen Initiativen und Verwertungsgesellschaften gegen diesen als „größten Diebstahl der Menschheit“ bezeichneten Missbrauch.

Von Andrea Wenzek

Auch der 5. Kongress Zukunft Deutscher Film im Rahmen des Frankfurter LICHTER Filmfests widmete sich erneut dem Thema KI in der Filmproduktion, diesmal mit einem Prompting-Workshop für KITalente, einem Panel und zuletzt dem Wettbewerb „Future Frames“. Hier konnte das Publikum den Entstehungsprozess der von drei internationalen Künstler*innen produzierten Bewegtbilder live mitverfolgen.* Gregor Maria Schubert, Ko-Direktor des Filmfests, meint: „Es geht nicht nur um neue kreative Möglichkeiten, sondern auch um die Gefahr, dass Kunstschaffende an den Rand gedrängt werden. Wir müssen diskutieren, wie wir künstlerische Integrität und Arbeitsplätze in dieser Transformation bewahren können.“ Das besagte Panel „Stop All AI“ sollte diesem Anspruch dienen, bestückt mit internationalen Kreativen und mit Bijan Kaffenberger, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Kultur. 

Foto: Linh Dieu Nguyen
Foto: Linh Dieu Nguyen

Aufhänger war ein offener Brief, veröffentlicht vor zwei Jahren vom Future of Humanity Institute, in dem Regierungen und Unternehmen dazu aufgefordert wurden, die KI-Entwicklung sofort zu stoppen und eine sechsmonatige Pause für die Umsetzung von Regulierungsmaßnahmen zu verhängen. Der Aufruf scheiterte, geriet auch in Verruf, weil Elon Musk damals mitunterzeichnete. Die Teilnehmenden nahmen den Brief zum Anlass, eher über ethische Herausforderungen als über weitere politische Handlungsoptionen zum Schutz der Urheberrechte zu sprechen. Doch seit dem offenen Brief gab es mehrere Aktionen von Interessenvertretungen der Urheber*innen in Deutschland und Europa.

Von der Tandem-Studie bis zur EU-Kommission
Die von der Initiative Urheberrecht in Auftrag gegebene und im September 2024 veröffentlichte sogenannte Tandem-Studie von Tim W. Dornis und Sebastian Stober erregte auch international Aufsehen und hat den Stein ins Rollen gebracht. Die Studie analysiert detailliert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Data Mining in der Kreativbranche und zeigt, dass das aktuelle Urheberrecht in Deutschland (§ 44b) und Europa unzureichende Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KIModelle enthält. Es besteht eine rechtliche Grauzone. Die Nutzung großer Datenmengen durch KI-Unternehmen ohne Zustimmung der Rechteinhaber ist nicht eindeutig geregelt.
In Folge veröffentlichten 13 europäische Organisationen im Dezember 2024 den „Gemeinsamen Brief zur KI“, gerichtet an die Europäische Kommission, in dem sie die Bedeutung eines klaren rechtlichen Rahmens für den Einsatz generativer KI in der Kreativwirtschaft fordern. Am 25. April setzte die Initiative Creators for Europe United ein Zeichen in ihrem offenen Brief an Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie. Die Behörde solle sich für Transparenz im Umgang mit KI und den verwendeten Trainingsdaten einsetzen, eine angemessene Vergütung der kreativen Urheber*innen sicherstellen und die Einhaltung des Urheberrechtsschutzes gewährleisten.
Und auf einer Veranstaltung im EU-Parlament bestand im Mai 2025 ein breites Bündnis der europäischen Kreativbranche auf die Einhaltung der „Grundsätze von Transparenz, Zustimmung und Urheberrecht“ bei der weiteren Ausarbeitung des EU-AI-Acts, der im August 2024 zwar in Kraft getreten ist, aber die Folgen der Nutzung von Trainingsdaten für die Urheber*innen nicht ausreichend berücksichtigt. Die Veranstaltung war Teil der Kampagne „Stay True to the Act, Stay True to Culture“.

Lösungsmodelle für die Vergütung von Urheber*innen
Welche Gewerke in der Filmproduktion sind eigentlich betroffen? Zwar gehören zu den Filmurheber*innen auch Kreative im Bereich Regie, Kamera, Szenen- und Kostümbild sowie Filmschnitt, doch treten sie mit der Unterzeichnung ihres Vertrags ihre Urheberrechte in der Regel an die Produktionsfirmen oder Sender ab. Urheberrechtlich geschützt sind genau genommen nur Filmmusikkompositionen und Drehbücher. Die GEMA, Verwertungsgesellschaft für Musikautor- *innen hat als erste Klagen gegen Anbieter generativer KI-Systeme eingereicht, die urheberrechtlich geschützte Musikwerke ohne Lizenz zum Training genutzt haben. Zuletzt im Januar 2025 gegen Suno AI, da deren KI Songs erzeugt hat, die bekannten Werken ähneln. Bereits im November 2024 wurde Open AI wegen der Wiedergabe geschützter Songtexte in ChatGPT verklagt.
Matthias Hornschuh ist Komponist und sitzt im Aufsichtsrat der GEMA, ist aber auch Sprecher der besagten Initiative Urheberrecht, der derzeit 42 Kreativverbände und Gewerkschaften und damit 140.000 Urheber- *innen angehören. In der FAZ bekundete er kürzlich, dass die Kreativen während der juristischen Auseinandersetzungen „proaktiv und lösungsorientiert“ sein müssten. Die GEMA hat bereits im Oktober einen Lizenzentwurf vorgestellt, der Urheber*innen für das Training vergütet und später auch an den Einnahmen aus KI-generierten Songs beteiligt. Dies sei laut Hornschuh ein Beispiel für einen Versuch, „eine Befriedung herzustellen“.
Der Deutsche Drehbuchverband (DDV) hat den Praxisleitfaden „Drehbuch und KI“ veröffentlicht. Darin geht es um faire Vertragsgestaltungen, welche die kreative Hoheit der Drehbuchautor*innen sichern sollen, so DDV-Geschäftsführer Jan Herchenröder. Er betont die Notwendigkeit, im KI-Zeitalter die Rechte der Autor*innen in der Stoffentwicklung besonders zu schützen und sieht hier auch die Vertragspartner in der Pflicht. Die VG WORT vertritt im Vergleich zur GEMA keine Erstrechte. Mögliche Klagen der VG WORT hätten somit nicht unmittelbar Einfluss auf Drehbuchverträge. Der DDV setzt aber darauf, dass die Wirkung eines GEMA-Urteils auch im Drehbuchbereich helfen könnte, Lizenzmodelle für KI-Training und Output zu entwickeln und am Markt zu etablieren. Um auch so dem Prinzip „Keine KI-Nutzung ohne Zustimmung und Vergütung“ näher zu kommen, was aktuell unter der umstrittenen Anwendung der Text und Data-Schranke nicht gegeben sei. Technologischer Fortschritt und Sicherheit schließen sich nicht aus. Einige Autor*innen lassen sich durch das eine oder andere Tool gerne unterstützen. „Hierzu haben wir eine zweite Umfrage bei den Mitgliedern gestartet, ob und wie sie KI aktuell einsetzen. Wir müssen Transparenz herstellen, damit wir genau wissen: Was machen wir und was machen die Vertragspartner? So können wir auch besser nachvollziehen, wie die großen Anbieter mit unseren Daten arbeiten und wo unsere Schutzinteressen ansetzen müssen“, erklärt Herchenröder.

Doch was ist mit den Filmurheber*innen? „Eine kollektive Rechtewahrnehmung für Filmurheber durch die VG Bild-Kunst ist bei der Regie und den Gewerken Kamera, Schnitt, Szenen- und Kostümbild durch § 89, Abs.2 UrhG nicht möglich“, sagt Jobst Oetzmann, Geschäftsführer des Bundesverbands Regie (BVR), „doch die Verbände, die alle ebenfalls in der UrheberAllianz Film & Fernsehen organisiert sind, denken über verschiedene Lösungsmodelle der Vergütung für KI nach. Das kann auch bedeuten, dass Unternehmen, die mit KI arbeiten – je nach Medientyp – etwa pro Umsatz eine Abgabe an die benannten Filmurheber*innen leisten müssen. Aber auch andere Vergütungsarten sind vollstellbar, so allein für die Verwendung der Werke. Entscheidend ist, dass für diese globalen und totalen Nutzungen etwas bei den Urhebern substanziell ankommt.“

Was machen die Gewerkschaften?
Die Gewerkschaft ver.di und der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) haben im Februar 2025 mit der Produktionsallianz Bedingungen für den Einsatz von generativer KI in Filmproduktionen vereinbart. Christoph Schmitz-Dethlefsen vom ver.di-Bundesvorstand hatte sich in seiner Erklärung zu der Tarifregelung insbesondere auf die erzielten Erfolge der US-Filmgewerkschaften bezogen, die bereits 2023 harte Schutzklauseln gegen KI in Hollywood erkämpften. Doch das New York Magazine berichtete kürzlich, dass KI von den Studios aus Kostengründen trotzdem eingesetzt wird – im Verborgenen. Und die Tarifregelung betrifft bislang nur die Nutzung von KI bei schauspielerischer Arbeit, etwa durch digitale Nachbildungen der Schauspieler. Ähnliche Vereinbarungen sollen laut ver.di auch auf andere Filmgewerke ausgeweitet werden. Darüber sind deren Berufsverbände jedoch nicht unbedingt erfreut: Mit dem Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch e.V. (BSD) ist dieses Jahr erstmals einer der Verbände gerichtlich gegen ver.di vorgegangen – mit Erfolg. Die Abschlüsse von ver.di sollen demnach nicht mehr für Bereiche gelten, die auch von anderen Berufsverbänden vertreten werden, wenn diese nicht an den Verhandlungen teilgenommen haben. Dies sei eine Entscheidung, die potenziell Signalwirkung entfalten könnte, so Marc Mensch in SPOT media & film.
Es stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, sich gerade jetzt gegenseitig zu bekämpfen. Gewerkschaften, Verbände und Verwertungsgesellschaften sollten gemeinsam an einem Strang ziehen, um in breiten Allianzen für eine faire Vergütung der Urheber*innen zu lobbyieren.

* Im GRIP Blog nähert sich Marcela Hernández diesem Wettbewerb medienphilosophisch an.

Mehr zum Thema findet sich in Beiträgen in GRIP 68 und GRIP 67 

Kategorie: Hintergrundbericht (GRIP FORUM)

Schlagworte: Filmpolitik, Filmwirtschaft, Sozialversicherung, Filmemacher*in, Institution, Schauspiel, Künstliche Intelligenz

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