GRIP 67
10.07.2023
Wie kommen freie Filmschaffende an eine bessere Rente?
Auch freie Kreativkräfte der Film- und Fernsehbranche brauchen eine solide Altersversorgung. Was anscheinend viele von ihnen, gerade jüngere nicht wissen: Die in Frankfurt ansässige Pensionskasse Rundfunk (PKR) bietet eine attraktive Vorsorge an. Und Produktionsfirmen bekommen ihre abgeführten Beiträge mitunter vollständig erstattet.
Von Reinhard Kleber
So sieht das Modell aus: Mitarbeitende in Film, Funk und Fernsehen, die freiberuflich oder befristet angestellt für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder Produktionsunternehmen arbeiten, können ganz einfach Mitglied in der Pensionskasse Rundfunk werden. Diese besteht seit 1971 und hat inzwischen rund 25.000 Mitglieder, davon 3.834 Rentner*innen. Pflichtversicherte Mitarbeitende zahlen vier oder sieben Prozent ihres Honorars in die Kasse ein, Selbstständige zahlen einheitlich sieben Prozent. Die Auftraggeber legen vier beziehungsweise sieben Prozent drauf. Es handelt sich hierbei um die Rundfunk- und Fernsehanstalten und mehr als 450 Produktionsunternehmen, die ebenfalls PKR-Mitglieder sind.
Das Besondere an dem Modell ist seine Flexibilität. Die Filmkreativen entrichten keine festen Monatsbeiträge, sondern nur dann, wenn sie Einnahmen erzielen. Sie können die Beitragszahlungen unterbrechen oder – als passive Mitglieder – zeitweise aussetzen. Im letzten Fall bleiben die Ansprüche aus bisherigen Einzahlungen erhalten. Der Mindestbetrag liegt bei 490 Euro pro Jahr oder umgerechnet 40,83 Euro im Monat. Wer seinen Leistungsanspruch erhöhen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen honorarunabhängige Einzahlungen vornehmen. Die Beiträge der freien Filmschaffenden werden automatisch von den Auftraggebern an die Kasse abgeführt. Der Rentenbeginn ist frei wählbar zwischen 62 und 70 Jahren. Wer in Rente geht, kann zwischen einer lebenslangen monatlichen Auszahlung und einer einmaligen Kapitalzahlung wählen. Die angesparte Altersversorgung ist zudem „Bürgergeld-sicher”, auch insolvenz- und pfändungssicher und wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Wenn man als Rentner*in stirbt, bekommen Ehe- oder Lebenspartner* innen eine Hinterbliebenenrente, Kinder mit Anspruch auf Kindergeld erhalten eine Waisenrente.
Sender erstatten Beitragszahlungen der Produktionsfirmen
Einen wichtigen Fortschritt erzielten die Gewerkschaft ver.di und der Bundesverband Schauspiel (BFFS) gemeinsam mit ARD, ZDF und der Produzentenallianz 2016/2017. Mit der „Limburger Lösung“ wurde eine verbindliche Regelung zu den Beitragszahlungen geschaffen. Die öffentlich-rechtlichen Sender erstatten den Produktionsfirmen bei voll- und teilfinanzierten Auftragsproduktionen auf Nachweis die PKR-Beiträge komplett, bei Kino-Koproduktionen ist dies nicht der Fall. Bei geförderten Fernseh-Koproduktionen teilen sich Sender und Produktionsfirmen die Anstaltsbeiträge je nach Höhe ihres Finanzierungsanteils. Seit einer Vereinbarung von ver.di und dem BFFS mit Netflix im Jahr 2022 erstattet auch der Streaming- Riese in bestimmten Fällen für vollfinanzierte Filme die Pensionskassenbeiträge, die die Produktionsunternehmen gezahlt haben. Diese Regelung gilt nicht für Serien.
Kategorie: Bericht/Meldung (GRIP INFO + Filmland Hessen-Beiträge)