GRIP 60,5

01.11.2019

Um Schaden vom Standort abzuwenden

Joachim Mendig von seinen Aufgaben entbunden / Ein Überblick zur Entwicklung der hessischen Filmförderung der letzten Jahre

Von Daniel Güthert

Womit keiner rechnen konnte - im Sommer zog über die hessische Filmlandschaft unvermittelt ein reinigendes Gewitter hinweg. Der Aufsichtsrat der Hessen Film, unter Vorsitz der Kunstministerin Angela Dorn (Die Grünen), beschied, sich mit sofortiger Wirkung vom Geschäftsführer der Hessen Film, Hans-Joachim Mendig, zu trennen, um, wie es hieß, weiteren Imageschaden vom Standort Hessen abzuwenden. Als kommissarischer Leiter wurde Günther Schmitteckert, Ministerialdirigent im HMWK, berufen, der jahrelang Kommissionsvorsitzender von Hessen Invest Film war

Bundesweit war ein Sturm der Entrüstung entbrannt, nachdem in den sozialen Netzwerken ein Foto kursiert war, das unverhohlen Mendigs politische Nähe ausgerechnet zur AfD offenbarte. Der Bundesverband Regie forderte seinen Rücktritt, Hunderte Filmschaffende schlossen sich dem Aufruf an, darunter so prominente Namen wie Iris Berben, Dominik Graf, Eberhard Junkersdorf, Jeanine Meerapfel, Christian Petzold und Jasmin Tabatabei.

Aus Protest legten etliche Jury-Mitglieder der hessischen Filmförderung ihre Ämter nieder. Einer der ersten, der sich demonstrativ von Mendig distanzierte, war der Frankfurter Regisseur und Autor Rolf Silber. Die AfD habe sich in ihrem Kulturverständnis als so reaktionär und rückwärtsgewandt erwiesen, so Silber in seiner Stellungnahme, dass ein Vertreter einer so wichtigen Institution wie der Hessen Film gut daran getan hätte, den gebührenden Abstand zu dieser Partei zu halten.

Aus Sicht der Ministerin blieb wohl keine andere Wahl, als Mendig, der 2016 sein Amt antrat, abzuberufen, zumal er schon zuvor in seinem Auftreten und in seinem Führungsstil viel Porzellan zerschlagen hatte. Selbst seine Mitarbeiter sind schließlich in einer gemeinsamen Erklärung offen von ihm abgerückt. Die Personalie Mendig drohte zusehends, die positive Entwicklung, die das Land in Sachen Filmförderung zuletzt genommen hatte, zu beschädigen.

Hessen war immerhin eines der ersten Bundesländer überhaupt, das mit einer Filmförderung von sich reden machte. 1982 hatten sich Filmemacher und Kinobetreiber zum hessischen Film- und Kinobüro zusammengeschlossen, dessen politisch erster großer Erfolg 1985 die Einrichtung der kulturellen Filmförderung war. Ein weiterer Meilenstein folgte nur wenig später mit der Einführung des hessischen Film- und Kinopreises 1989, der längst zu einem Highlight im Kulturkalender des Landes avanciert ist.

Während an anderen Standorten die Filmförderung sehr schnell in die Verantwortung eigens dafür geschaffener Institutionen gelegt worden ist, wie etwa der Filmstiftung NRW, des Medienboards Berlin-Brandenburg oder des Film-Fernseh-Fonds in Bayern (FFF), begnügte sich Hessen mit einer vom Film- und Kinobüro verwalteten Geschäftsstelle – in Kooperation mit dem Hessischen Rundfunk (hr). Hinzu kam 2002 noch das Wirtschaftsprogramm Hessen Invest Film, das wiederum bei der hessischen Landesbank WiBank angesiedelt wurde. Es gab nicht wenige, die eine Neuordnung anmahnten. Aber erst 2016 ging der Traum der Branche in Erfüllung. Zum Januar konnte der damalige Kunstminister Boris Rhein (CDU) die Gründung der Hessen Film- und Medien GmbH verkünden.

Damit waren immerhin die Parallelstrukturen von kultureller Ausrichtung, hr–Förderung und Hessen Invest überwunden. Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt seither aus einer Hand. Und der Minister setzte auch durch, die finanzielle Ausstattung der GmbH sukzessive auszubauen, teils durch Umschichtungen, teils durch neue Haushaltsmittel. Danach weist der verfügbare Etat der Hessen Film heute knapp über zehn Millionen Euro aus, inklusive freilich den vier Millionen Euro Bürgschaftsmitteln der WiBank (Filmfinanzierungsfonds). Die erhoffte Umwandlung des Bürgschaftsfonds in reguläre Haushaltsmittel ist bis heute nicht gelungen. Der Garantiefonds wird bis 2021 in der bisherigen Form fortgesetzt.

Insgesamt aber ist seit Gründung der GmbH neuer Schwung in die Filmförderung gekommen. Gut zwei Millionen Euro sind 2017 durch Umwidmungen dem Film zugutegekommen und weitere 1,5 Millionen Euro 2018 im Weg einer Etatanhebung im Haushalt des Kunstministeriums (HMWK). Dadurch konnte ein Paket zusätzlicher Förderangebote geschnürt werden.

Da sind namentlich die Kinos, die von der Entwicklung spürbar profitieren. Das neue Kinoinvestitionsprogramm erlaubt den Filmtheatern, für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen Zuschüsse bis 50 Prozent der Kosten (maximal 150.000 Euro) in Anspruch zu nehmen. 500.000 Euro stehen dafür jährlich bereit. Und soweit es sich nur um kleinere Aufwendungen handelt, stellen die neuen Richtlinien (Stand Januar 2019) einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro in Aussicht. Auch Umweltbewusstsein von Kinomachern wird neuerdings belohnt - mit dem Nachhaltigkeitspreis (5.000 Euro). Und schließlich ist auch der Hessische Kinopreis aufpoliert worden – statt 95.000 werden fortan 150.000 Euro an Prämien ausgeschüttet.

Kräftigen Rückenwind haben aber auch die Festivals erfahren, denen nach der Mittelaufstockung 2018 zusätzlich 370.000 Euro winken, sprich 913.000 Euro insgesamt. Dabei war dem Land das neue Frankfurter Frauen-Filmfest Remake im vergangenen Jahr auf Anhieb die ausgesprochen stattliche Beteiligung von 270.000 Euro wert.

Weiteres Stichwort: Nachwuchsförderung. Auch hier greift ein Bündel neuer Instrumente, angefangen vom hessischen Newcomer-Preis (7.500 Euro) für besondere Leistungen in Schauspiel, Regie, Drehbuch oder Produktion - bis hin zur Hochschulförderung, die in den neuen Richtlinien um eine Facette erweitert worden ist. Besonders vielversprechende Abschlussfilme können mit bis zu 25.000 Euro bezuschusst werden.

Das auffälligste Steuerungselement in Sachen Nachwuchs aber ist die Talent-Paketförderung, die seit 2017 in Kraft ist. Eine Anschubfinanzierung für junge Produktionsfirmen. Drei Kandidaten jährlich können so mit 150.000 Euro als Obergrenze unterstützt werden. Sieben Start-ups profitierten bislang davon. Und auch die Aufnahme von Debüt- und Zweitfilmen in den Förderkatalog, die bis zu 400.000 Euro pro Vorhaben erwarten können, ist Indiz dafür, wie sehr es der Landesregierung angelegen ist, den Standort für junge Talente attraktiv zu machen.

Aber nicht allein materiell, mittels üppigerer Summen ist die Filmförderung in den vergangenen Jahren aufgerüstet worden, sondern auch strukturell. Viele Hemmnisse und Fehlsteuerungen, die in der Medienwirtschaft auf Kritik gestoßen waren, sind abgestellt worden. Die scharfe Trennlinie zwischen kultureller und kommerzieller Ausrichtung in der Förderarchitektur ist zugunsten der Unterscheidung nach Herstellungskosten aufgehoben. Produktionen über 1,5 Millionen Euro können Zuwendungen aus Topf 1 (Filmfinanzierungsfonds) beantragen, Produktionen unterhalb dieser Schwelle aus Topf 2, wobei Ausnahmen für Dokumentarfilme gelten sollen. Weitere wesentliche Neuerungen in den Richtlinien berühren die Sozialstandards, die künftig als integraler Bestandteil der Antragsprüfung herangezogen werden sollen. Und last but not least soll die Zusammensetzung der Gremien künftig mehrheitlich durch Branchenvertreter bestimmt sein.

Die Branche zeigt sich zufrieden. Viele der Strukturanpassungen gehen auf Empfehlungen der Medienwirtschaft zurück. Für Hannes Karnick, Sprecher der AG-DOK Hessen ist das ein erfreuliches Signal. „Das geht ohne Frage in die richtige Richtung. Durch die Initiative der AG-DOK haben wir etliche Verbesserungen gegenüber den bisherigen Richtlinien von Hessen-Film erreicht." Und er hofft, dass der Runde Tisch mit der Ministerin fortgeführt wird. „Am Rande der Berlinale gab es ein solches Treffen. Im Moment suchen wir nach einem neuen Termin und einer neuen Leitung der Hessen Film. Die Politik muss die Branche mitnehmen, wenn die Standortförderung wirklich effektiv sein soll."

Kategorie: Bericht/Meldung (GRIP INFO + Filmland Hessen-Beiträge)

Schlagworte: Filmförderung, Filmpolitik, Filmemacher*in, Politiker*in, Nachwuchs, Filmwirtschaft

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