GRIP 60,5

01.11.2019

Produzenten einigen sich mit ARD

Neue Eckpunkte-Vereinbarung für Film-Fernsehproduktionen

Von Bernd Jetschin

Nach mehr als zwei Jahren intensiver Verhandlungen haben sich vor einigen Monaten die ARD, die Allianz Deutscher Produzenten, der Verband Deutscher Filmproduzenten und der Film- und Medienverband NRW über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film- und Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbaren Kino-Koproduktionen der ARD verständigt. Mit den darin vereinbarten neuen Eckpunkten verbessert sich für Produzenten die Erlösbeteiligung bei der Auswertung im Pay-TV und VoD-Sektor. Und auch die Sperrfristen lassen sich in Einzelfällen flexibler handhaben.

Im Kern wurde vereinbart: Je kleiner der Finanzierungsanteil der Sender ist, desto mehr Rechte verbleiben künftig beim Produzenten und umgekehrt. Konkret müssen die Produzenten künftig die ARD nicht mehr um Erlaubnis für eine vorgelagerte Pay-TV-Auswertung fragen, wenn die ARD sich nur in geringerem Maß an der Finanzierung beteiligt hat. Die ARD wird dann auch nicht an diesen Erlösen beteiligt. Die Sperrfristen für Produzenten für eine kommerzielle VoD-Auswertung bleiben zwar bestehen, sie sind aber abhängig von der jeweiligen Finanzierungsbeteiligung deutlich verkürzt worden. Trägt die ARD einen größeren Teil zur Finanzierung bei, dann darf sie im Gegenzug die Filme länger in der Mediathek zum Abruf bereitstellen. Darüber hinaus haben sich beide Seiten auf neu geregelte Öffnungsklauseln verständigt, um bei Einzelfällen mehr Flexibilität zu gewährleisten.

„Es freut mich, dass wir uns trotz unterschiedlicher Ausgangsvorstellungen auf gemeinsame Regelungen und ein für beide Seiten gut vertretbares Gesamtpaket verständigen konnten. Auf der Basis dieser neuen Eckpunkte werden ARD und Produzenten ihr gemeinsames Engagement für Kino-Gemeinschaftsproduktionen erfolgreich fortsetzen. Im Rahmen der vereinbarten Evaluierung dieser Eckpunkte werden wir unter anderem die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die kommerziellen Ausweitungsmöglichkeiten der Produzenten und etwaigen Anpassungsbedarf prüfen“, erklärte ARD-Filmintendantin Karola Wille (Mitteldeutscher Rundfunk).

Hier stellt sich aber für die Produktionswirtschaft die Frage, inwieweit sich diese Regelungen auf die Finanzierung von Kinofilmen auswirken werden, nachdem der Finanzierungsanteil der Sender eher rückläufig ist. Die neuen Bestimmungen geben laut Mathias Schwarz, Justitiar der Produzentenallianz, „einen Rechtsrahmen vor, der nun von der ARD auch mit Leben ausgefüllt werden muss, indem in den Häusern die Mittel für Kino-Koproduktionen zur Verfügung gestellt werden“. Schwarz weiter: „Publikumsattraktive Filme setzen adäquate Budgets voraus, um Filme realisieren zu können, die auch im Wettbewerb mit internationalen Filmen bestehen können. Diese lassen sich aber nur realisieren, wenn alle Finanzierungspartner ihren angemessenen Anteil zur Finanzierung beitragen. Hier ist auch die ARD gefordert. Und zwar finanziell ebenso wie in der Bereitstellung attraktiver Sendeplätze.“

Und Christian Balz, Vorstand des Produzentenverbandes erklärt: „Dieser Kompromiss ist im Hinblick auf die weiterhin bestehenden, wenn auch verkürzten SVoD-Sperren schmerzhaft und wird zu evaluieren sein. Im Ergebnis sind die neuen Eckpunkte aber besser als die 2016 gekündigte Vereinbarung. Wir wünschen uns, dass die ARD-Sender nun wieder leidenschaftlich und verstärkt in die Koproduktion von Kinofilmen einsteigen.“

Die Eckpunktevereinbarung ist seit August dieses Jahres in Kraft und hat eine Laufzeit bis 31.12.2021.

Kategorie: Bericht/Meldung (GRIP INFO + Filmland Hessen-Beiträge)

Schlagworte: Filmwirtschaft, Filmproduktion, Institution, TV/Rundfunk, Verleih

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