GRIP 59
01.11.2018
500.000 Euro für Hessens Kinos
Das neue Kinoinvestitionsprogramm ist bislang schleppend angelaufen
Von Birgit Schweitzer
Hessische Kinos haben neuerdings die Möglichkeit, für die Renovierung und Modernisierung ihrer Spielstätten eine Landesförderung zu beantragen – aus dem Topf des neuen Kinoinvestitionsprogramms von 500.000 Euro pro Jahr. „Damit haben wir auch im Ländervergleich ein klares Statement zum Erhalt unserer Kinolandschaft gesetzt“, heißt es aus dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK). Ein attraktives Programm, bei dem es sich um einen Investitionszuschuss für die Anschaffung von kinotechnischen Geräten und Einrichtungen, für bauliche Maßnahmen inklusive Brandschutz sowie für die Einrichtung digitaler Projektionssysteme (DCI-Norm) handelt.
Voraussetzung für die Zuwendung ist ein regelmäßiger Spielbetrieb von sechs Tagen pro Woche mit jährlich mindestens 275 Vorstellungen und einem Jahresreingewinn, der die Marke von 200.000 Euro nicht übersteigen darf, was in aller Regel für die Programmkinos zutrifft. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen, höchstens jedoch 150.000 Euro. Die hessische Förderung ist mit der FFA kumulierbar. Deshalb empfiehlt sich eine doppelte Antragstellung.
Bisher ist das Programm allerdings eher schleppend angelaufen. Bis September gab es erst vier Einreichungen und drei Förderzusagen laut der Hessen-Film GmbH. Beantragt haben bis heute die Arthouse Kinos in Frankfurt, das Filmtheater Friedrichsdorf-Köppern und der Filmladen Kassel, die alle ihre Zusage bekommen haben. Ein vierter Antrag wird gerade geprüft.
Der Grund für die bislang mäßige Resonanz ist einerseits, dass das Merkblatt Modernisierung und Verbesserung von Filmtheatern erst seit Mitte des Jahres auf der Homepage der Film-Gmbhwww.hessenfilm.de bereitgestellt wird, die Planung von Bau- und Renovierungsarbeiten aber einigen Vorlauf benötigt. Darüber hinaus plagen die kleinen Kinos im Moment andere Sorgen. 2018 wird sich als schwieriges Kinojahr entpuppen; schon im ersten Halbjahr sind die Besucherzahlen um 15 Prozent gesunken. Besonders der Einbruch bei den jüngeren Zuschauergruppen (zwischen 18 und 25 Jahren) war dramatisch. Schließlich trugen die Fußball-Weltmeisterschaft und der extrem heiße Sommer ihr übriges bei, um die Erwartungen für das zweite Halbjahr nochmals zu dämpfen.
Dabei herrscht ohnehin keine Aufbruchsstimmung bei den Kinos im ländlichen Raum. „Wir haben Probleme wegen strenger Verleihkonditionen, aktuelle Filme wie zum Beispiel „'Werk ohne Autor“' oder „'Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer“' in einer akzeptablen Zeit zu bekommen“, berichtet Edgar Langer vom Kino Traumstern in Lich. „Das ist seit der Digitalisierung der Fall. Früher gab es wenigstens für Filmkunstkinos die Möglichkeit, BKM-geförderte Kopien und für Kinos in Orten unter 20.000 Einwohnern FFA-Kopien zu erhalten. Das ist nun komplett weggefallen.“
Dennoch zeigt sich das Film- und Kinobüro Hessen erfreut. Schon lange wurde für derartige Fördermittel gekämpft. „Seit etwa zehn Jahren arbeiten wir daran“, meint Geschäftsführer Erwin Heberling. "Hessen hinkt hier sehr hinterher. In anderen Bundesländern, so zum Beispiel Bayern oder Niedersachsen, sind solche Investitionsprogramme bereits gang und gäbe."
Und weiter verweist Heberling darauf, dass es besonders für das Überleben von Kinos in kleinen Orten oder auf dem Land wichtig sei, regelmäßige Modernisierungen durchführen oder etwaigen staatlichen Auflagen nachkommen zu können. Hier habe es in den vergangenen 15 Jahren viele Schließungen gegeben. "Dass wir jetzt zum ersten Mal eine solche Förderung in Hessen haben, ist daher ein Grund zur Freude.“ Abgesehen davon, dass die Finanzhilfe dringender denn je komme. Denn der Investitionsstau habe sich zuletzt noch einmal verschärft, da das verfügbare Kapital der Filmtheater in erster Linie in die Digitalisierung geflossen sei.
So wird damit gerechnet, dass der Fördertopf erst im nächsten Jahr ausgiebig genutzt wird. Über die Vergabe entscheidet die Geschäftsführung der Hessen-Film gemeinsam mit Erwin Heberling als Vertreter des Film- und Kinobüros Hessen und einem Vertreter aus dem Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK). Die Einreichung eines Antrages ist nicht an einen festen Termin gebunden; allerdings ist eine individuelle Beratung bei der zuständigen Förderabteilung der Hessen-Film vorgeschrieben
Kategorie: Bericht/Meldung (GRIP INFO + Filmland Hessen-Beiträge)
Schlagworte: Kino, Kulturförderung, Filmpolitik, Filmwirtschaft, Filmförderung