GRIP 57
01.11.2017
Verlässliche Kriterien bei Auftragsproduktionen
Nach der ARD ist nun auch das ZDF eine Rahmenvereinbarung mit der Produzenten Allianz eingegangen
Von Daniel Güthert
Nach monatelangen, intensiven Verhandlungen zwischen dem ZDF und der Produzenten Allianz ist es gelungen, eine Vereinbarung zu schließen mit dem Ziel die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die privaten Film- und Fernsehhersteller bei Auftragsproduktionen – insbesondere auch für die kleineren und mittelständischen Geschäftsbetriebe – zu stärken. Im Fokus stand dabei die Frage nach ausgewogenen Vertragsbedingungen und fairen Auswertungsparametern mit Blick gerade auch auf die digitale Zukunft, aber auch Details zur Erleichterung und Vereinfachung der Finanzierung von Auftragsproduktionen.
Wie es in der Pressemitteilung der Produzenten Allianz hieß, sei man mit der Prämisse in die Verhandlungen gegangen, qualitativ nicht hinter die Ergebnisse mit der ARD zurückzufallen, mit der das Papier "Eckpunkte 2.0" im Vorjahr verabschiedet wurden ist. Das sei unterm Strich vollumfänglich geschehen, so Christoph Palmer, Geschäftsführer der Produzenten Allianz. "Erreicht haben wir damit eine erste Stufe bei der Modernisierung der 'Terms of Trade' mit den Sendern." In Kraft getreten ist die neue Rahmenvereinbarung mit Beginn des Jahres und gilt für die Dauer der aktuellen KEF-Gebührenperiode bis Ende 2020.
Ganz zentral begrüßt die Filmwirtschaft die Zugeständnisse des ZDF hinsichtlich der Kalkulationsgrundlagen. Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit, auch Rechtsberatungskosten und bestimmte Berufsfelder, die bislang nicht als kalkulationsfähig waren, sind nunmehr anerkannt.
Das zweite große Plus betrifft die die verbesserten Liquiditätsbedingungen für die freie Produktionswirtschaft durch frühzeitigere Fälligkeiten als bisher und durch die Erleichterung von Bürgschaftsanforderungen.
Und drittens ist die Vergütungsstruktur nachjustiert worden. Das betrifft neue Gewinnzuschläge für die Mediathek-Nutzung und eine angehobene Erlösbeteiligung bei Auslands-, Pay-TV-, Kino-, DVD- und VoD-Verwertungen.
Eine Neuerung ist schließlich der eigens eingerichtete Innovationsfonds in Höhe von jährlich 2 Millionen Euro, der insbesondere kleineren Firmen bei der Entwicklung ungewöhnlicher Formate und Stoffe – übergreifend über alle Genrebereiche – zugutekommen soll.
Kategorie: Bericht/Meldung (GRIP INFO + Filmland Hessen-Beiträge)
Schlagworte: TV/Rundfunk, Institution, Filmproduktion, Sozialversicherung, Verleih