GRIP 54
01.05.2016
Gewogen – und für zu leicht befunden
Unabhängige Verbände kritisieren das Eckpunktepapier von Produzentenallianz und ARD
Von Thomas Frickel
Produzentenallianz und ARD haben nach langen Verhandlungen neue „Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen“ veröffentlicht - und das Ergebnis mit großem Brimborium als gewaltigen Durchbruch im Verhältnis der öffentlich-rechtlichen Senderkette zur unabhängigen Produzentenschaft gefeiert. Das mag man so sehen, denn die Vereinbarung macht einiges möglich, was die Sender in vorangegangenen Verhandlungsrunden noch strikt verweigert haben.
Doch einige unabhängige deutsche Produzentenverbände, darunter die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) sind nicht zufrieden. Sie haben die neue Vereinbarung „gewogen“ – und in einer gemeinsamen Presse-Erklärung „für zu leicht befunden.“ Mit den Eckpunkten, so die Verbände, würden vor allem die Belange großer Produktionsunternehmen bedient, während die prekären Verhältnisse kleinerer Produzenten auf weitere fünf Jahre festgeschrieben werden.
Sind nun solche Vorwürfe wirklich nur das erwartbare Gegrummel von Branchenvertretern, die selbst keinen Abschluss hinbekommen – so, wie es die Allianz umgehend in sattsam bekannter Überheblichkeit verlautbaren ließ? Sicher nicht. Einige wenige Beispiele aus dem Dokumentarfilmbereich mögen das veranschaulichen. Während fiktionalen Produktionen künftig alle Entwicklungskosten einschließlich Recherche und Drehortbesichtigung von den Sendern bezahlt werden, gilt für Dokumentationen weiterhin der Satz: „Die Recherche zählt grundsätzlich zum unternehmerischen Risiko des Produzenten.“
Und geradezu zynisch ist es, unter dem Begriff „Kalkulationsrealismus“ die Ausbeutung der kreativen Mitarbeiter zum Normalfall zu machen: „Die Regelungen zu Mindestgagen gelten nicht für die Berufsbilder Kamera, Schnitt und Ton in dokumentarischen Produktionen,“ heißt es in den Eckpunkten. Weder die unzeitgemäß niedrigen Buchhonorare und Regiegagen der Dokumentarfilmschaffenden noch die ständige Kürzung kalkulationsfähiger Dreh- und Schnitttage werden auch nur erwähnt.
Zu den gravierendsten Schwachstellen zählt allerdings, dass die Eckpunktevereinbarung keinerlei gesonderte und angemessene Vergütung der werthaltigen Online-Rechte vorsieht. Statt dessen wird die Mediathekennutzung – juristisch höchst fragwürdig – wie eine Verlängerung des Senderechts behandelt und von der ARD selbst dann entschädigungslos einkassiert, wenn ein Sender nur 55 Prozent der Produktionskosten trägt. Hier wird das Tafelsilber der gesamten Produzentenschaft verramscht. Zwar könnten die Produzenten die kommerziellen deutschsprachigen Abrufrechte fallweise einbehalten, müssten dafür aber bis zu 22 Prozent des Produktionsbudgets tragen, während die ARD auf die gleichzeitige Mediathekennutzung natürlich trotzdem nicht verzichten will. Ein riskantes Geschäftsmodell für alle Produktionsfirmen, die sich darauf einlassen. Denn wer kauft im Internet einen Film, der einen Mausklick weiter in einer öffentlich-rechtlichen Mediathek kostenlos zu haben ist?
Vieles in der Vereinbarung ließe sich noch kritisch beleuchten, aber alles läuft auf das gleiche Ergebnis hinaus: Es tut nicht gut, wenn ein Verband sich überschätzt. Wenn nicht die Produzentenallianz alleine, sondern ein breites Bündnis der gesamten deutschen Produzentenschaft mit der ARD verhandelt hätte, wären die Ergebnisse sicher besser ausgefallen.
* Der Autor ist Bundesvorsitzender der AG-DOK
Kategorie: Gastbeitrag (ehemals Selbstdarstellungen von institutioneneigenen Mitarbeitern / ab GRIP 63)
Schlagworte: Dokumentarfilm, Filmproduktion, TV/Rundfunk, Sozialversicherung, Filmwirtschaft
