GRIP 41
01.11.2009
Internationaler Krisengipfel
Beim internationalen IFA-Medienkongress in Berlin kamen brisante Themen zur Sprache – nicht zuletzt zum Thema Filmwirtschaft
Von Gisela Waetzoldt-Hildebrandt
Zum Internationalen Medienkongress der Medienwoche@IFA im September konnten die Veranstalter, das Medienboard Berlin-Brandenburg, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg und die Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu) mehr als 2.000 Besucher im Berliner ICC begrüßen. Internationale und nationale Experten diskutierten zwei Tage unter der Überschrift „Medienstandort zwischen Hype und Krise“ über Strategien in der Wirtschaftskrise und die medienpolitische Agenda für die nächste Bundesregierung.
In den hochkarätig besetzten Panels wurde wiederholt die Forderung nach Anpassung der rechtlichen wie politischen Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter erhoben, wenn der Medienstandort Deutschland international konkurrenzfähig bleiben soll. Einig war man sich darüber, dass die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen sich an den Realitäten der digitalen Welt orientieren müssen. Und Einigkeit bestand auch insoweit, dass Konjunkturkrisen immer auch zur Beschleunigung eines Strukturwandels führen, wobei die meisten in der aktuellen Krise die Chance sehen, bestehende Strukturen zu überdenken.
Um Krisen ging es auch in zwei Panels, die um die deutsche Filmwirtschaft kreisten. Unter dem Motto „Filmpolitik: nach der Novelle ist vor der Novelle“ – diskutierten Vertreter von Politik und öffentlich-rechtlichen sowie privaten Sendern mit Produzenten, Verleihern und Filmtheatern über die Filmabgabe aus dem Filmförderungsgesetz (FFG). Peter Dinges, FFA Vorstand, zeigte in seiner Keynote die zentralen Positionen in diesem Konflikt auf. Kinobetreiber und Videowirtschaft hatten die gesetzliche Abgabepflicht als verfassungswidrig angegriffen. Ihre Klage begründeten sie mit der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, da die Kino- und Videobetriebe zu einer Pflichtabgabe herangezogen werden, während die Sendeanstalten ihre Abgabe frei mit der Filmförderungsanstalt aushandeln. Im Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom Februar die Abgabe als verfassungsgemäß eingestuft, aber in der Ungleichbehandlung der betroffen Unternehmen tatsächlich einen Verstoß gesehen und die Klage infolgedessen an das Bundesverfassungsgericht weiterverwiesen.
Bis zur endgültigen Entscheidung aber haben etliche Kinobetreiber angekündigt, keine Zahlungen oder Zahlungen nur mehr unter Vorbehalt an die FFA zu leisten. Aufgrund also dieses Konfliktes sind in diesem Jahr erstmals die Referenzmittel nicht wie sonst üblich Ende März ausgezahlt worden. Auf dem Panel konnte FFA-Vorstand Dinges nun allerdings die erfreuliche Nachricht übermitteln, dass diese Mittel absehbar zur Auszahlung kommen würden. Im Kern aber bekannte sich die Diskussionsrunde eindeutig zur FFA und man debattierte die Notwendigkeit einer kleinen Novelle zur gesetzlichen Gleichbehandlung bei der Abgabe und einer großen Novelle, die zusätzlich die Angemessenheit der Abgabenhöhe und die Kosten des Digitalen Roll-Out regelt. Die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender sowie der Bundesverband Audiovisuelle Medien (AVV) haben bislang ihre Abgaben zugesagt, die Abgaben der Kinos werden weiterhin unter Vorbehalt bezahlt.
In der zweiten Veranstaltung zum deutschen Film wurde ein ähnlich brisantes Thema behandelt, unter dem Titel „Film- und Medienfinanzierung in der Krise. Braucht Deutschland eine Filmbank?“ Gefragt wurde, ob die Banken in Deutschland noch risikobereit genug seien, sich an Filmvorhaben zu beteiligen oder ob man eine eigene Filmbank bräuchte. 2009 wurden meßbar weniger Projekte finanziert als noch vor einem Jahr. Viele Banken im In- und Ausland haben sich aus dem Medien- und insbesondere dem Filmgeschäft zurückgezogen. Dabei sieht sich die Commerzbank Berlin als Ausnahme, wie ihr Vertreter Achim Thielmann sagte. Wie problematisch die Situation im Einzelfall werden könne, erläuterte Christian Berg vom Medienboard an dem Beispiel eines Produktionsunternehmens, das für ein neues Projekt die FFA Referenzmittel aus einem Vorjahreserfolg im Budget verplant hatte. Aufgrund der aktuellen FFA-Situation habe die Firma plötzlich eine Finanzierungslücke im siebenstelligen Bereich schließen müssen. Nicht alle Unternehmen wären ohne weiteres imstande, eine Ersatzfinanzierung durch eine Geschäftsbank auf die Beine zu stellen.
Braucht Deutschland also eine Filmbank? Die Frage blieb offen. Eingehend wurde aber über ein bundeseinheitliches Modell einer staatlichen Haftungsmöglichkeit für Filmfinanzierungen debattiert, über mehr Risikobereitschaft der Banken, aber auch über mehr kommerzielle Professionalität der deutschen Produzenten. Auf Produzentenseite wurde allerdings deutliche Kritik laut über den großen Aufwand, der betrieben werden müsse, um das Informationsbedürfnis kreditgebender Banken zu befriedigen.
Die Bankenvertreter gaben unisono an, weiterhin Finanzierungen im Film- und Medienbereich durchführen zu wollen, wenngleich mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Kristian Kreyes sieht die Investitionsbank Berlin (ILB) als Projektfinanzierer, der auch kleinere Filmprojekte mit klassischen Zwischenfinanzierungen begleitet. Andreas Bissendorf von der Investitionsbank Brandenburg (IBB) steht allen Creative Industries nicht nur mit Finanzierungen, sondern auch mit Coaching-Leistungen und Venture Capital zur Verfügung. Und der Vertreter schließlich der Commerzbank, Achim Thielmann, verortete sein Finanzinsitut als Hausbank der Filmproduzenten, die ihre Kunden sogar mit Gap-Finanzierungen unterstützt. So konnte der Medienkongress zumindest in dem Punkt erfreuliche Tendenzen im Bankensektor vermelden.
Kategorie: Bericht/Meldung (GRIP INFO + Filmland Hessen-Beiträge)
Schlagworte: Filmwirtschaft, Filmförderung, Filmpolitik
