GRIP 30
01.01.2004
Standortbestimmung - Neues aus dem Filmhaus
12 filmpolitische Thesen
Von Ralph Förg
Im November vergangenen Jahres befand die Mitgliederversammlung des Filmhaus Frankfurt, dass es an der Zeit sei, die Vielzahl filmpolitischer Erwägungen und Vorschläge auf einem Jour Fixe zu diskutieren. Dies geschah dann im Dezember, wobei die dort vorgebrachten Diskussionsansätze dann zu den vorliegenden Thesen verarbeitet wurden. Diese Thesen wiederum wurden in einer ersten Fassung an interessierte Filmemacher, Unternehmen und Institutionen verschickt, nach Rückmeldung verbessert und dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst zum Gespräch im Januar vorgelegt.
I. Erst mit der Auflegung des Programmes Hessen-Invest Film steht der Filmbranche Hessen genügend aktivierbares Kapital zur Verfügung, um
■ Kinokoproduktionen mit internationalen Partnern zu realisieren
■ Formatentwicklung und Pilotprojekte für TV zu betreiben
■ hochwertige Dokumentarfilme und -reihen zu erstellen
■ internationalen Produzenten Standort-Anreize zu bieten.
II. Über dieses Kerngeschäft der wirtschaftlichen Filmproduktion erfolgt maßgeblich die Imageproduktion, die Hessen in der Republik und international als Medienstandort sichtbar machen kann. Der Film als Leitmedium, die Filmproduktion mit der ihr innewohnenden aureatischen Ausstrahlung bewirken hierbei ein Vielfaches dessen, was jede noch so günstige Statistik über Umsätze oder Arbeitsplätze in der Kommunikationswirtschaft über die Leistungsfähigkeit der Branche am Standort aussagen kann.
Hessen verfügt aber bislang über nur unzureichende Instrumente, um vermittels gezielter Öffentlichkeitsarbeit auf die Stärken des Films und der Medien aufmerksam zu machen.
Konkret heißt dies, dass bislang keine Institution - auch nicht eine der vorhandenen - das hessische Filmschaffen insgesamt repräsentiert. Darüber hinaus fehlt eine auf Service eingerichtete Institution, die sich den Anliegen der Filmbranche in voller Breitenwirksamkeit widmen kann.
III. Ansätze öffentlicher und internationaler Repräsentanz, wie location-hessen. de, Präsentationen auf internationalen Festivals, ständig up-gedatete Netzrepräsentanz, regelmäßige Veröffentlichung in PrintMedien, müssen weiterentwickelt und institutionalisiert werden.
IV. Dabei kann durchaus verstärkt auf Leistungen der HFF, der eDITA/ES, des Filmhaus Frankfurt zurückgegriffen werden oder auch auf in Hessen verortete Institutionen und Verbände, die überregionale und internationale Wirksamkeit entfalten können, neu motiviert und aktiviert werden; in Frage kämen dabei u. a. DIF, die SPIO, die ag-dok, der Verband der Filmverleiher, der Bundesverband Kommunale Filmarbeit oder der Bundesverband Jugend und Film.
V. Die in Nachbarländern erprobten und vertraglich gefestigten Kooperationen zwischen Sendeanstalten und Filmförderungen, Sendeanstalten und Ausbildungsinstitutionen, Sendeanstalten und Filmfestivals, in Hessen derzeitig ansatzweise vorhanden, können mittelfristig ausgebaut werden.
VI. Obwohl Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen in vielen Bereichen des Medienschaffens ausbilden, hat Hessen in den klassischen Berufsbildern des Filmes keine institutionell gefestigte Ausbildung anzubieten: So werden Regie, Kamera, Script und Continuity, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung an keiner Hochschule systematisch angeboten. Höherwertiges Equipment fehlt den Studenten ebenso wie ein geregelter Zugang zu Abtastung. Was im Hochschulfilmbereich geleistet wird, verdankt sich der Videoproduktion, den Beistellungen von Unternehmen, dem Filmhaus Frankfurt und freien Anbietern. Durch Bündelung der Ressourcen Raum/Technik/Personal muss über konkrete filmische Projekte zumindest einer Kerngruppe von Studenten Möglichkeit gegeben werden, anhand eigener Filmproduktion Erfahrungen und erste Marktbegegnungen zu schaffen - die bisherige Abwanderung aller Filmschaffenden, die bspw. als Produzent oder Regisseur von TV oder Kinofilmen reüssieren wollen, muss verhindert werden.
VII. Hochschulfilmer wie junge Filmemacher, die in der Branche schon in Lohn und Brot stehen, brauchen einen Etat, der einzig und allein ihren filmischen Angelegenheiten vorbehalten ist. Auch die renommierte Dokumentarfilmszene muss in den Stand gesetzt werden, in und mit laufenden Projekten ihren Nachwuchs zu rekrutieren, um die Tradition des guten Dokumentarfilmes in Hessen für die Zukunft zu sichern.
VIII. Um die Ausbildungssituation in Hessen zu verbessern, muss an der Verzahnung der Arbeit medienpädagogischer Einrichtungen (u. a. LPR / 29 Bildstellen / OKs) mit Institutionen des Film- und Medienbereiches offensiv gearbeitet werden; insbesondere dann, wenn Unternehmen der Branche geldwerte Leistungen und Beistellungen anbieten.
IX. Kein benachbartes Bundesland verzichtet auf europaweit oder international ausgerichtete Projekte, zumeist im Ausbildungssektor verortet, die den Standort beispielhaft profilieren. Allerdings werden diese Projekte auch durch von den jeweiligen Landesregierungen getragenen Institutionen realisiert, die einzig dem Film- und Medienschaffen verpflichtet sind. Hessen verfügt derzeitig über keine derartige Institution, als weniger schwierig kann jedoch gelten, geeignete Projekte zu entwickeln, die sich in Spezialgebieten oder Marktnischen vom Gros des Angebotes abheben. Als profiliertes Beispiel hierfür muss hier die eDITA/ES gelten.
X. Die bisherigen Stärken des Standorts liegen im filmwissenschaftlichen, filmpublizistischen Sektor und im filmkulturellen Abspielbereich; Hochschulen, Institute, Presse, Fachpresse müssen als Teil eines Clusters begriffen und berücksichtigt werden, der auch die Produktion stützen und die verbesserte Promotion des Standorts bewirken kann.
XI. Als nahezu einzige Stütze der heimischen Filmproduktion haben sich die ortsansässigen Kommunalen Kinos, Programmkinos, Abspielreihen des Film- und Kinobüros sowie die hessischen Filmfestivals bewährt, die neben dieser Funktion als Garanten des historischen Filmschaffens und der Filmkunst wie der Breite auch des kommerziellen Filmes unverzichtbar sind.
Das künstlerische und technische Innovationspotential dieser Institutionen kann sowohl durch projektorientierte Maßnahmen wie durch gezielte Investitionskostenbeihilfen gestärkt werden.
XII. Darüber hinaus sind die Hessischen Filmfestivals
- Ästhetischen Aspekten des internationalen Filmschaffens verpflichtet
- Höhepunkte des Kulturschaffens in der Region
- Repräsentanten der Film- und Kinokultur Hessens in der Republik und darüber hinaus.
Ihnen sollten Planungssicherheit über mehrere Jahre gewährt werden; Festivals, die das Ansehen Hessens in ihrer spezifischen Weise mehren, sollen darin bestärkt werden.
Kategorie: Bericht/Meldung (GRIP INFO + Filmland Hessen-Beiträge)
Schlagworte: Filmhaus Frankfurt, Filmpolitik, Filmproduktion, Ausbildung/Weiterbildung/Studium, Institution, Festival
