GRIP 12
01.09.1995
Gleich zwei kulturelle Filmförderungen?
Von Uschi Madeisky
So ein jour fixe im Filmhaus taugt immer für Überraschungen. Auf dem vom 11.9. waren es gleich zwei - nachdem es in Hessen so gut wie keine Filmförderung gab, soll es nun plötzlich zwei geben! Die ständig gefährdete, etablierte hessische, die gerade wieder einmal gerettet wurde, und eine neu zu etablierende: Die hr-Filmförderung. Den Entwurf der Richtlinien legte der Programmdirektor des Hessischen Rundfunks, Dr. Hans-Werner Conrad, den jour fixe-Teilnehmern persönlich dar. Etwa 1, 5 Millionen sollen es pro Jahr sein, Mittel aus den Rundfunkgebühren (Kabelgroschen), die laut Gesetz fürs Programm verwendet werden sollen. Der hr hat nun entschieden, daraus eine Förderung zu machen. Das Kultusministerium hätte es gerne, daß die beiden Förderungen in einen Topf kommen. Der Grund scheint klar, man will mit den zusammengelegten Etat’s Augenwischerei betreiben. Die ständig rückläufige Tendenz der Landesfilmförderung könnte damit getarnt werden. (Zwischenruf aus dem Publikum: Getrennt, damit das Land sich nicht aus der Verantwortung ziehen kann! ) Die Anwesenden waren in der Mehrheit gegen die Verschmelzung. Auch erhoffen sich die Macher dadurch bessere Chancen: wenn man bei der einen Förderung abgelehnt wird, kann man es wenigstens noch bei der anderen versuchen.
Wie stellt man sich nun die Richtlinien vor? Schwerpunkt soll die Produktionsförderung sein. Gefördert werden Experimental-, Dokumentar- und Spielfilme (möglichst keine reinen Fernsehproduktionen, auch wenn es letztendlich doch auf’s Fernsehen hinauslaufen wird). Gedreht werden kann auf Film oder Video. Der Hessen-Bezug ist gegeben, wenn der Produzent in Hessen ansässig ist, oder wenn der Regisseur den Mittelpunkt seines Schaffens in Hessen hat (dann kann man diesen geförderten Film auch in Amerika oder sonstwo drehen) oder wenn ein Nichthesse Hessen zum Drehort gewählt hat. Auch reicht es aus, wenn der Inhalt hessisch ist. (Zwischenruf: Die Gefahr bestehe, daß, wie bei anderen Förderungen geschehen, Filme wie „Otto“ oder „Manta, der Film“ Höchstsummen abkassieren, nur weil der Produzent hessisch babbeln kann. )
Der Zuschuß kann bis zu 50% betragen, wobei der hr auch noch in die anderen 50% als Co-Produzent oder Vorabkäufer einsteigen kann. Die 50% Forderungssumme muß nicht zurückgezahlt werden, aber der hr erwirbt dafür Rechte. (Zwischenruf: Dann ist das auch kein echter Zuschuß. ) Wieviel Rechte es sein sollen ist noch nicht ganz klar. Der hr hätte gern soviel Fernsehrechte wie möglich, die Filmemacher wiederum wollen sich nicht mit Haut und Haaren verkaufen. Dr. Conrad meinte, möglicherweise reichten dem hr ja auch nur die Senderechte für das 3. Programm oder Vorkaufsrechte, die sich entsprechend staffeln. Ein Beispiel: Bei einer Förderung von nur 10% erwirbt der hr auch nur die Option. Falls das Werk dann doch nicht ins Programm paßt, würde der hr auf seine Option verzichten.
Wie wird man es mit der Jury handhaben? Es sollen drei Personen sein, wobei eine davon den hr vertritt. Das Abstimmungsergebnis muß einstimmig sein, der hr-Vetreter soll nicht überstimmt werden können.
Die anderen Jury-Mitglieder kommen auf Vorschlag der zuständigen Gremien und werden vom Kultusministerium benannt. (Zwischenruf: Auf keinen Fall vergessen, Frauen in die Jury zu berufen)!
Der Vorschlag kam, daß man wie bei anderen Länderförderungen auch, Berlin zum Beipiel, einen Lowbudget- Film mit mehr als 50% fördern solle, etwa 80%. Die Gründe liegen auf der Hand, ein Film kommt durch diese vereinfachte Förderung oft überhaupt erst zustande. Dr. Conrad meinte, die Jury könne von dieser 50%-Regel abweichen. (Zwischenruf: Das ist ganz schlecht, das ist eine Art Geheimwissen). Recht hat der Mann, wenn schon, dann sollte man diese Möglichkeit fixieren und allen bekannt machen! Man sollte überhaupt die Antragsverfahren so einfach wie möglich gestalten, Übersichten erstellen, das Administrative möglichst zusammenfassen. Die Geschäftsführung soll das Filmbüro Hessen übernehmen.
Zu Beginn des jour fixe wurde es nur angeschnitten: Könnte man nicht einen größeren Teil dieser kleinen Filmförderung in die Entwicklung von Drehbüchern stecken, und zwar nicht in die übliche Drehbuchförderung, mit der der Autor oder die Autorin alleingelassen vor sich hinschreibt, sondern eine, die an Supervisoren, Scriptdoctoren und Teamarbeit gekoppelt ist, die verschiedene Stadien verlangt und fördert; angesiedelt beispielsweise im Filmhaus Frankfurt. Das würde den Hessen anstehen, wegen ihrer kleinen Förderung und ihres großen kreativen Potentials. Für die Produktion holt man sich dann die finanziellen Hilfen aus den Ländern, das muß ein Hesse ohnehin tun. Auch für den HR ist ein gutes Drehbuch schon die halbe Miete. Mein Wunsch für einen der nächsten Filmhaus-Jourfixe ist es, dies zum Thema zu machen. Auf vielfachen Wunsch wird ja nun auch das Buffet zu Beginn des Abends eröffnet- was wir wohl alle zu schätzen wissen...
Kategorie: Hintergrundbericht (GRIP FORUM)
Schlagworte: Filmförderung, Filmhaus Frankfurt
