GRIP 12
01.09.1995
Filmkulturpolitik in NRW?
Von Elfriede Schmitt
Am 16.09.1995 feiert das Filmbüro NRW e.V. sein 15jähriges Bestehen. Aus diese Anlaß wird nicht nur eine Party veranstaltet, sondern der Verein erfüllt sich auch einen langgehegten Wunsch und schenkt sich ein Kino. Die Stühle wurden von Filmbürofreunden, Mitgliedern oder Geförderten gespendet. Nach 15 Jahren kultureller Filmförderpolitik ist die Eröffnung eines Kinos ein Konsequenter Schritt langjähriger Filmkulturarbeit, in der das Filmbüro für die „Filmoase North-Rhein-Westfalla“ warb. Das kam politisch an. Eine kulturelle Filmförderung zu haben, galt Anfang der 80er Jahre besonders in sozialdemokratischen Landesregierun gen als chic. Nirgendwo ließ sich ein Politiker so leicht im Glanze eines Blitzlichtgewitters abbilden. Und so richtete man neben Hamburg und NRW auch in Hessen und Schleswig-Holstein sowie nach der Wende auch in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern solche Förderinstitutionen ein. Doch als Folge sich verändernder Industriestrukturen erweiterte sich die Filmpolitik zur Standort- und zur Medienpolitik. Den kulturellen Filmfördereinrichtungen wurden Wirtschaftsfilmförderungen beigeordnet. Das Wort vom wirtschaftlich erfolgreichen „Qualitätsfilm“ machte die Runde. Ohne daß diese Qualität genau festgemacht werden konnte, sprach man den kulturellen Produkten diese von vornherein ab. In Zeiten knapper werdender Mittel begannen Anfang der 90er Jahre Politiker zunehmend ihre Hände auf die kulturellen Filmfördergelder zu legen. Dies führte zu gravierenden Mittelkürzungen bis hin zur Auflösung der kulturellen Förderstrukturen wie Mitte dieses Jahres in Hamburg geschehen.
Auch das Filmbüro NRW scheint durch die neue rot-grüne Koalition in NRW seit Mitte dieses Jahres in seiner Existenz bedroht. Und das, obwohl im Koalitionsvertrag der beiden Parteien steht, man wolle die selbstverwaltete, kulturelle Filmförderung stärken und an den Steigerungen des Gesamthaushaltes kontinuierlich teilhaben lassen. Im Text geht es nämlich weiter damit: Das Filmbüro solle bei präziser Aufgabenbeschreibung organisationsrechtlich in die Filmstiftung eingegliedert werden. Im Klartext bedeutet das: das Filmbüro wird aufgelöst und in die Filmstiftung integriert, wo es neben den Bereichen Produktion, Vertrieb/Abspiel und Hörspielförderung zukünftig die Abteilung „Kultur“ bildet. Mittlerweile hat die Neustrukturierung verschiedener Ministerien, darunter auch des Kulturministeriums, bereits Folgen für das Filmbüro gehabt. Seit Mitte Juli ist es aus der Zuständigkeit des Kultusministeriums herausgenommen und dem Wirtschaftsministerium unterstellt worden. Der neue Wirtschaftsminister des Landes, Wolfgang Clement, galt als Chef der Staatskanzlei als „Medienminister“ im Lande. Die Unterbringung der Kulturellen Filmförderung im Wirtschaftsministerium erscheint auf den ersten Blick ähnlich sinnvoll wie die Zuordnung der Frauenpolitik zum Verkehrsministerium. Wie lassen sich die Widersprüche der Koalitionsvereinbahrung für die Filmförderung in NRW erklären?
Der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jürgen Büssow, einer der Verfasser der Koalitionsvereinbarung, sieht hierbei keine Probleme. Er erklärte in einem Gespräch am 11. September 1995, daß Medienpolitik in NRW jahrzehntelang hauptsächlich Rundfunkpolitik gewesen sei. Die kulturpolitische Dimension sei darin nicht eingeschlossen. Kulturpolitik werde autonom von den Städten, Kommunen und Gemeinden gestaltet und finanziert. Das Land helfe da nur aus. Eine eigentliche Medienstandortpolitik sei in Hamburg erfunden worden. In NRW habe man das mit seinen 17, 5 Mio. Einwohnern wirksamer umsetzen können. Man habe in NRW Medienpolitik immer auch mit einem Verständnis einer kulturellen „Balance“ formuliert und durchgesetzt. Als Beispiel führte Büssow an, daß bei der Lizensierung von RTL und SAT 1 wert darauf gelegt wurde, nicht nur Produktionsfirmen in NRW zu beschäftigen, sondern auch eine „Vielfaltsreserve“ anzubieten. Das war das DCTP-Fenster von Kluge. Die Frage, ob das Filmbüro in Abgrenzung zur wirtschaftlich orientierten Filmstiftung eine ebensolche „Vielfaltsreserve“ darstelle, bejahte Büssow.
Durch die neue ministereile Zuordnung sei gewährleistet, daß Etatkürzungen, wie sie das Filmbüro in den vergangenen Jahren erfahren hatte, zukünftig nicht mehr möglich sind. Ganz im Gegenteil, in der Koalitionsvereinbarung sei ausdrücklich festgeschrieben, daß „der Haushalt des Filmbüros mit jährlich 3, 5 Mio. DM (1995) in den nächsten Jahren mit den Steigerungen des Gesamthaushaltes wachsen“ wird.
Laut Koalitionsvereinbarung soll die Filmstiftung zukünftig die kulturelle Filmförderung mit einer Summe von 500. 00 DM pro Jahr unterstützen. Mit einer solchen Vereinbarung schreibt man die bisher bereits etablierte Praxis einer Absprache und Kooperation der beiden Förderstränge in NRW fest. Zukünftig wäre dann beispielsweise der Ausbau von Vertriebsmaßnahmen möglich, eine der Schwachstellen vieler deutscher Filme. Gleichzeitig bedeutet eine dezidierte Festschreibung der jeweils zu fördernden Projekte eine größere Sicherheit für die Antragsteller und führt zum Wegfall eines Ausspielens der beiden Förderinstitutionen. Michael Wiedemann, Geschäftsführer des Filmbüros Nw, blickt optimistisch in die Zukunft. Seiner Meinung nach hat die Politik mit der Zuordnung des Filmbüros zum Wirtschaftsministerium etwas längst Überfälliges vollzogen. Er wartet jetzt auf die für Herbst dieses Jahres angekündigten Gespräche zwischen Filmstiftung, dem Land und dem Filmbüro, wo es um die Konkretisierung der Koalitionsvereinbarungen gehen wird. Dabei wird man sicherlich auch die organisationsrechtliche Frage, einer Integration eines Vereins in eine GmbH lösen können. Die Party zum 15jährigen kann also getrost steigen!!
Kategorie: Hintergrundbericht (GRIP FORUM)
Schlagworte: Filmförderung, Filmpolitik
