GRIP 05

01.03.1993

Zur Hessischen Filmförderung

Verleih- und Vertriebsförderung im Rahmen der Hessischen Filmförderung

Von Jürgen Karg

Die hessische Filmförderung beim Filmbüro Hessen e. V. arbeitet seit Anfang 1986 als kulturelle Filmför­derung. Vom derzeitigen Jahresetat von 2.1  Mio. Mark werden derzeit jährlich etwa 700.0 00 Mark im Bereich Abspiel ausgegeben.

Neben Filmreihen in Kinos und zwei Kinderkino-Verbundsystemen in Hessen und in Frankfurt am Main vor allem für den hessischen Kinopreis, für Zusatz-, Repertoire- und Filmkunstkopien. Außer­ dem werden regelmäßig mehrere Festivals in Hessen gefördert. Ein Teil dieser Maß­ nahmen kommt auch Verleihfirmen zugu­te.
Projekte im Bereich Filmverleih können bis zu einer Fördersumme von je 60. 000 Mark unterstützt werden. Die Mittel wer­ den dabei als nicht rückzahlbarer Zuschuß vergeben. Diese dürfen jeweils höchstens 80 v. H. der Gesamtaufwendungen erreichen. Ausnahmen sind möglich und be­sonders zu begründen.
Von 1985 bis 1992 wurden hier insgesamt 172 Anträge mit einer Summe von 4. 180. 176 Mark vorgelegt. Gefördert wurden in diesem Zeitraum insgesamt 64 Projekte mit einer Fördersumme von 765. 457 Mark. Allein im Jahr 1992 wurden 12 Pro­jekte in diesem Bereich mit einer Fördersumme von 105. 957 Mark unterstützt.
Im Durchschnitt wurde also jeder dritte Antrag auf Verleihförderung positiv beschieden. Im günstigsten Fall wurden im Herbst 1986 sechs von sieben beantragten Projekten gefördert, in den ungünstigsten Fällen eines von acht (Herbst 1990) oder zwei von dreizehn (Herbst 1989 und Früh­jahr 1991).
Bei der entsprechenden Relation der Antragssummen zu den Fördersummen sieht es - wie in allen anderen Bereichen der Projektförderung auch - aufgrund der relativ geringen Mittel der hessischen Filmförderung etwas ungünstiger aus. Einer Antragssumme von 4. 180. 176 Mark stehen Fördermittel von 765.4 57 Mark gegenüber. Bei einzelnen Einreichterminen schwankt hier die Relation zwischen zwei zu eins (Frühjahr 1987) bis zwölf zu eins (Herbst 1990).
Schwerpunkte der Förderung von Projek­ten im Bereich Verleih in Hessen in den letzten sechs Jahren lagen in folgenden Bereichen: - Unterstützung und Auswertung von an­spruchsvollen Filmen, die oft auch mit Mitteln der kulturellen Filmförderungen entstanden sind und mit Festivalpreisen, Prädikaten der FBW und anderen Film­preisen ausgezeichnet wurden. - Auswertung von gelungenen Dokumen­tarfilmen im gewerblichen und nicht­ gewerblichen Bereich. - Unterstützung der Veröffentlichung von experimentellen und Avantgardefilmen, auch an ungewöhnlichen Aufführungs­orten.
Eine ganze Reihe von Maßnahmen der Verleih- und Abspielförderung in Hessen greifen ineinander: Der hessische Kinopreis regt zur Gestaltung eines anspruchsvollen Programms an; Repertoire- und Filmkunstkopienför­derung macht anspruchsvolle Filme besser in Hessen verfügbar; die Kinderkinoverbundsysteme arbeiten erfolgreich und führen das jüngste Publikum ans Kino heran, die Unterstützung verschiedener regionaler Festivals in Hessen wecken das Interesse für anspruchsvolle Filme und stärken somit auch die Position der Verleiher.
Neben den oben genannten Maßnahmen werden ergänzend noch eine ganze Anzahl von Projekten unterstützt, die Öffentlichkeit für Filmkultur stärken. So wurden mehrfach Projekte der Arbeitsge­meinschaft für Kommunale Filmarbeit unterstützt, um eine rechtliche und pro­ grammatische Beratung für kleine Kinos und Abspielstellen durchführen zu können.
Zwei Kinderkinoschiffe, die auf dem Rhein und dem Main in ganz Deutschland für den Kinderfilm und das Kinderkino warben, wurden auch von der hessischen Filmförderung mitfinanziert.
Ein Projekt ‘Gemeindekinos in der Provinz’ soll Kinoinitiativen ermutigen und stärken. Hier ist auch anzumerken, daß die Abspielförderung in Hessen dazu beige­ tragen hat, daß viele Programmkinos, ins­ besondere auf dem Land, ihre Arbeit weiterführen können.
Studien konnten angefertigt werden wie ein umfassender Überblick über das ‘Kino­ Abspiel in Hessen’ und die ‘Wirtschaft­lichkeit des Dokumentarfilms’.
Die Projektförderung der hessischen Film­förderung ist wie in allen Bereichen auch im Verleihbereich mit anderen Fördermitteln kombinierbar. Dies wird jetzt noch erleichtert durch ein Abkommen zwischen den fünf kulturellen Filmför­derungen in Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen, das die Förderung durch eine dieser Institutionen als Landesbezug im eigenen Bereich aner­kennt.
In den letzten Jahren fanden einige Fachtagungen und Symposien zum The­ma Verleih und Vertrieb von Filmen im gewerblichen und nicht-gewerblichen Be­ reich statt, die von der hessischen Filmför­derung, von der Vertriebsförderung Nordrhein-Westfalen und vor allem auch vom Vertriebskontor Hamburg initiiert wurden.
Im Februar 1987 veranstaltete die hessi­sche Filmförderung in Frankfurt am Main ein zweitägiges Seminar unter dem Titel ‘Bundesweites Symposium Vertrieb und Abspiel’. Im Dezember 1989 fand in Ham­burg beim Vertriebskontor das Fachsymposium ‘Der Deutsche Film - vertrie­ben zwischen Kino und Kabelfernsehen’ Statt, bei dem eine umfassende Bestandsaufnahme der Absatzsituation des deut­schen Spielfilms versucht wurde. Im De­zember 1990 schloß sich dort das Fachsymposium ‘Der deutsche Film - vertrie­ben zwischen kultureller und nicht­ gewerblicher Filmarbeit’ anbei dem der Blick in das weitverzweigte Distributions- und Abspielnetz und die Vielfalt der Teilmärkte, in denen Film verliehen und verkauft werden, gerichtet wurde.
Zu den beiden letzten Veranstaltungen sind ausführliche Dokumentationen erschie­nen, die über die Edition Black Box in Hamburg zu 12 Mark, incl. Versandkosten, bezogen werden können.

 

Kategorie: Bericht/Meldung (GRIP INFO + Filmland Hessen-Beiträge)

Schlagworte: Filmförderung, Kulturförderung

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