Förderung Bund
Filmförderungsanstalt (FFA)
Die FFA ist die nationale Filmförderung Deutschlands und unterstützt sämtliche Belange des deutschen Films. Ihr Budget finanziert sich über die sogenannte Filmabgabe, die u.a. von den Kinos, der Videowirtschaft und dem Fernsehen erhoben wird. Die FFA fördert Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zu Verleih, Vertrieb und Video. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des deutschen Filmerbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet.
Über die Förderanträge entscheiden Expertinnen und Experten aus der Filmbranche mehrmals im Jahr in drei unabhängigen Kommissionen. Die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung tagt in stetig wechselnder Besetzung mit jeweils sieben Mitgliedern, die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung mit fünf rotierenden Mitgliedern. Die Besetzungen dieser beiden Kommissionen werden vom Verwaltungsrat für drei Jahre gewählt. Die Kommission für Kinoförderung besteht aus drei Mitgliedern sowie deren Stellvertreter*innen, die von den Kinoverbänden vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat gewählt werden.
Als zentraler Dienstleister für die hiesige Filmwirtschaft erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland. Mit der Publikation „FFA-info“ veröffentlicht die FFA zur Berlinale im Februar und im August die wichtigsten Kennziffern des Kinojahres bzw. -halbjahres.
Darüber hinaus betreut die FFA administrativ die Filmförderung der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderten Filmprojekte. Hierzu zählen die Kulturelle Filmförderung, der Deutsche Filmförderfonds (DFFF), der German Motion Picture Fund (GMPF) und das Zukunftsprogramm Kino.
Als Gesellschafterin der German Films Service + Marketing GmbH und der Vision Kino gGmbH beteiligt sich die FFA in erheblichem Maße an der Finanzierung dieser Institutionen und ihrer Aufgaben. Zudem unterstützt die FFA gemeinsam mit anderen europäischen Förderinstitutionen die Entwicklung grenzüberschreitender Projekte und Koproduktionen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen finden Sie unter www.ffa.de
FFA Filmförderungsanstalt
Sarah Duve-Schmid (Stellv. Vorstand / Leiterin Förderung)
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
T: +49 30 27 57 7 512
F: +49 30 27 57 7 555
E-Mail: duve-schmid@ffa.de
www.ffa.de
Deutscher Filmförderfonds (DFFF)
Das Fördermodell der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist für zahlreiche deutsche und internationale Kinofilme ein elementarer Finanzierungsbestandteil. Es bildet ein verlässliches finanzielles Fundament, das Produzentinnen, Produzenten und Filmschaffende dabei unterstützt, kommerziell erfolgreiche und künstlerisch wertvolle Filme herzustellen. Dabei trägt der DFFF maßgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen filmwirtschaftlichen Unternehmen bei, sorgt für nachhaltige Impulse in den verschiedensten beteiligten Branchen und hat Deutschland im Laufe der Jahre zu einem attraktiven Produktionsstandort gemacht.
Der DFFF bietet zwei Fördertöpfe an:
DFFF I
Die Förderung richtet sich an Produzentinnen und Produzenten kleiner und mittlerer Produktionen, die einen Spiel-, Dokumentar- oder Animationsfilm in Deutschland herstellen und mindestens 25 % ihres Budgets hierzulande ausgeben. Sie können einen Zuschuss erhalten, der abhängig von der Höhe der deutschen Kosten 20% oder sogar 25% betragen kann.
DFFF II
Die Förderung zielt darauf ab, internationale Großproduktionen nach Deutschland zu holen, die hierfür Leistungen deutscher Produktionsdienstleister in Anspruch nehmen. Diese Dienstleister können für bei ihnen in Auftrag gegebene Großprojekte oder Teilwerke eines Films Förderung beantragen, wenn die deutschen Herstellungskosten mindestens 8 Mio. Euro betragen und die Gesamtkosten über 20 Mio. Euro liegen. Die Förderung beträgt dann 25% der sog. anerkennungsfähigen deutschen Kosten.
Beim DFFF gibt es keine Einreichtermine, Anträge können laufend gestellt werden. Dabei ist zu bedenken, dass der Antrag spätestens sechs Wochen vor Drehbeginn vorliegen muss. Die auf der DFFF-Webseite abrufbare Richtlinie enthält die Zuwendungs- und Bewilligungsvoraussetzungen, genaue Regelungen zum Antragsverfahren und die Definition der förderfähigen Kosten. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Anteilfinanzierung gewährt.
Verwaltet wird der DFFF von der Filmförderungsanstalt (FFA). Die Förderanträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Für Fragen und Unterstützung bei der Antragstellung steht das Team des DFFF sehr gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.dfff-ffa.de
Büroanschrift:
Deutscher Filmförderfonds
c/o Filmförderungsanstalt
Friedrichstraße 153a
10117 Berlin
Postanschrift:
Deutscher Filmförderfonds
FFA Filmförderungsanstalt
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
T: +49 (0)30-27577-142
F: +49 (0)30-27577-155
E-Mail: dfff@ffa.de
www.dfff-ffa.de
Meike Dorner
T: 0228 99 681 13539
E-Mail: Meike.Dorner@bkm.bund.de
Sandra Immerthal
T: 030 18 681 43141
E-Mail: Sandra.Immerthal@bkm.bund.de
Yasmin Schneider
T: 030 18 681 43130
E-Mail: Yasmin.Schneider@bkm.bund.de
Jolinde Sawahn (Projektleitung Auftragsverwaltung der BKM)
Kristin Holst, David Kussel (Senior Förderreferenten DFFF)
German Motion Picture Fund (GMPF)
Das Förderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt die Herstellung von hochkarätigen deutschen und internationalen High-End-Serien und Filmen, die eine Erstauswertung entweder auf Video-on-Demand-Plattformen oder im deutschen Fernsehen haben. Ziel der Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft des Filmstandorts Deutschland zu stärken.
Die Herstellungskosten eines Films müssen mindestens 25 Mio. Euro bzw. die Herstellungskosten einer Serie mindestens 1,2 Mio. Euro pro Episode betragen. Sowohl bei Filmen als auch bei Serien müssen die deutschen Herstellungskosten mindestens 40 Prozent ausmachen.
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach den zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten und beträgt in der Regel maximal 2,5 Mio. Euro.
Zuständig für die Durchführung und Verwaltung der Fördermaßnahme ist die Filmförderungsanstalt (FFA). Für Fragen und Unterstützung bei der Antragstellung steht das Team des GMPF sehr gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.gmpf-ffa.de
Büroanschrift:
German Motion Picture Fund
c/o Filmförderungsanstalt
Friedrichstraße 153a
10117 Berlin
Postanschrift:
German Motion Picture Fund
FFA Filmförderungsanstalt
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
T: +49 (0)30-27577-142
F: +49 (0)30-27577-155
E-Mail: gmpf@ffa.de; knitter@ffa.de
www.gmpf-ffa.de
Meike Dorner
T: 0228 99 681 13539
E-Mail: Meike.Dorner@bkm.bund.de
Sandra Immerthal
T: 030 18 681 43141
E-Mail: Sandra.Immerthal@bkm.bund.de
Yasmin Schneider
T: 030 18 681 43130
E-Mail: Yasmin.Schneider@bkm.bund.de
Jolinde Sawahn (Projektleitung Auftragsverwaltung der BKM)
Janine Knitter (Förderreferentin GMPF)
German Films Service + Marketing
German Films ist das nationale Informations- und Beratungszentrum für die internationale Verbreitung deutscher Filme. Die Arbeit von German Films konzentriert sich darauf, über Informationsdienste, PR- und Marketingmaßnahmen den Bekanntheitsgrad des deutschen Films im Ausland zu erhöhen und ihn im internationalen Mediengeschehen möglichst sichtbar zu machen. Dazu gehören u.a. enge Kooperationen mit den großen internationalen Filmfestivals, Veranstaltung von Festivals des deutschen Films in verschiedenen Großstädten, die Nachwuchs-Initiative Next Generation Short Tiger im Rahmen derer German Films seit 1998 jährlich in Cannes eine Auswahl deutscher Hochschulfilme sowie auf den Festivals des Deutschen Films international präsentiert, sowie Beratung und Information deutscher Filmschaffender und Medienvertreter über internationale Festivals, Teilnahmebedingungen und deutsche Beiträge.
German Films fördert per se keine Projekte, unterstützt aber die Untertitelung von kurzen und langen Filmen, die in den Wettbewerb bzw. in die Hauptsektion der weltweit wichtigsten Festivals eingeladen werden, ebenso wie Reise- und Marketingunterstützung. Zuschussberechtigte Rechteinhaber können bei German Films einen Antrag stellen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.german-films.de
German Films Service + Marketing GmbH
Simone Baumann (Geschäftsführung)
Herzog-Wilhelm-Str. 16
80331 München
tel +49-89-59 97 87-0
fax +49-89-59 97 87 30
info@german-films.de
www.german-films.de