Finanzierung von Weiterbildung in der Bewegtbildbranche
Weiterbildungen sind in der Bewegtbildbranche unerlässlich, aber für Arbeitnehmer*innen und Solo-Selbständige mit teilweise erheblichen Kosten verbunden.
Unter diesem >>> Link <<< finden Sie aktuelle Fördermöglichkeiten wie Bildungsgutschein, Vermittlungsbudget, Aufstiegs BAföG (AFGB), KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige), verschiedene Länderprogramme und ergänzende Finanzierungswege von Weiterbildungsmaßnahmen in der Film- und Medienbranche.
Die Programme richten sich an Arbeitslose, Ausbildungs- und Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Beschäftigte ohne (verwertbaren) Berufsabschluss ebenso wie an sozialversicherungspflichtige Personen, Menschen mit Berufsabschluss und Solo-Selbständige.
Die Tabellen sind folgendermaßen strukturiert:
Tabelle 1 Bundesweite Förderinstrumente zur Qualifizierung von Beschäftigten
Tabelle 2 Länderprogramme und ergänzende Finanzierungswege
Tabelle 3 Passung Förderinstrumente & Zielgruppen
(Stand Mai 2026)
Wichtiger Hinweis: Die Tabelle mit den Förderungsmöglichkeiten kann von uns aus Kapazitätsgründen nicht regelmäßig aktualisiert werden. Sollten Ihnen Unstimmigkeiten, veraltete Links o.ä. auffallen, bitten wir um eine kurze Rückmeldung an: info@filmhaus-frankfurt.de
Wichtiger Hinweis: Das Seminarprogramm des Filmhaus Frankfurt ist nicht AZAV-zertifiziert.
Weiterbildungsportal „mein now“
Das nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung mein now unterstützt mit Informationen rund um Weiterbildung, Umschulung und die dazu verfügbaren Förderungen.
Weiterbildungsförderung STEP der Hessen Film & Medien
Die Weiterbildungsförderung STEP der Hessen Film & Medien begleitet in Hessen ansässige Studierende, Film- und Medien Alumni sowie Quereinsteiger*innen auf ihrem Weg in die Filmbranche. (In begründeten Fällen können Programmteilnehmer*innen auch außerhalb Hessens ansässig sein.)
Seminare steuerlich absetzen
Fortbildungskosten, d.h. Aufwendungen, die Arbeitnehmer*innen oder Unternehmer*innen leisten, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten oder zu erweitern, sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben voll absetzbar.
Ausbildungskosten, d.h. Aufwendungen für den Erwerb von Kenntnissen, die als Grundlage für eine erstmalige Berufsausübung notwendig sind, können als Sonderausgaben bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr abgesetzt werden.
Weitere Infos hier
Seminare im Filmhaus Frankfurt – Ratenzahlungen
Wenn Sie gerne eine unserer Weiterbildungsveranstaltungen besuchen wollen, aber keine der oben genannten Förderungen auf Sie zutrifft, können Sie im Falle einer finanziellen Notlage mit uns unkompliziert monatliche Ratenzahlungen vereinbaren – natürlich zinslos. Gemeinsam finden wir einen Weg für Ihre Fortbildung!
