Arbeitsrechtliche Hinweise

In Deutschland regelt das deutsche Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Da in der Regel die an einer Produktion beteiligten Filmschaffenden lediglich für die Dauer der Produktion verpflichtet werden, gibt es über das in Deutschland geltende Arbeitsrecht hinaus etliche Gesetze und Verordnungen, die auch von ausländischen Produktionsunternehmen beachtet werden sollten. Bitte nehmen Sie bei Bedarf entsprechende Rechts-/Steuerberatung in Anspruch.

Für weiterreichende rechtliche Fragen stehen auch die jeweiligen Verbände der verschiedenen Filmgewerke gerne mit Rat und Tat zu Seite.

Produktion mit deutschen Filmschaffenden

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende (conexx.av)

FAQs zum Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende finden Sie hier: ver.di – FAQ

 

Kontakt zum zuständigen Regierungspräsidium:

Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung VI - Arbeitsschutz
Abteilungsleiterin
Jutta Flocke
T: +49 (6151) 12 4010
E-Mail: jutta.flocke@rpda.hessen.de

Leistungen:
Betrieblicher Arbeitsschutz
Technischer Arbeitsschutz
Technischer Verbraucher- und Patientenschutz
Sozialer Arbeitsschutz

rp-darmstadt.hessen.de/%C3%BCber-uns/beh%C3%B6rdenleitung/abteilungsleitungen/abteilung-vi-arbeitsschutz

Produktion mit Filmschaffenden aus dem Ausland

Informationen zu diesem Thema erhalten Sie direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.

Aufenthaltstitel

Für Aufenthaltstitel wenden Sie sich bei Rückfragen und Anträgen in Frankfurt am Main bitte an:

Ausländerbehörde
Ordnungsamt
Kleyerstraße 86 60326 Frankfurt am Main Eingang: Rebstöcker Straße 4
T: +49 69 212 424 85
F: +49 69 212 422 16
E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt-frankfurt.de
frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/ordnungsamt/auslaenderbehoerde

 

und überregional:

Auswärtiges Amt
T: + 49 30 18 17 0 (24-Stunden-Service)
www.auswaertiges-amt.de

Arbeitsgenehmigungen

Für Arbeitsgenehmigungen wenden Sie sich bei Rückfragen und Anträgen in Frankfurt am Main an die für Filmcrews zuständige Behörde:

Bundesagentur für Arbeit
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
T: + 49 69 2171 2262 
T: +49 69 2171 2284
T: +49 69 2171 2286
E-Mail: zav-frankfurt.ae@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de
www.zav.de

für Künstler ist überregional die Bundesagentur für Arbeit in Bonn zuständig:

Bundesagentur für Arbeit
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
T: + 49 228 713 1316
E-Mail: zav.amz-kuenstler@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de
www.zav.de

Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen

Für das Arbeiten mit Kindern bestehen in Deutschland sehr strenge Gesetze. Grundsätzlich muss hierfür eine Ausnahmebewilligung der zuständigen Behörden eingeholt werden.

Rückfragen und Anträge richten in Frankfurt ansässige Produktionsunternehmen an die nachfolgende Anschrift:

Regierungspräsidium Darmstadt
Standort Frankfurt
Zuständig für den Main-Kinzig-Kreis, den Wetteraukreis, die Städte Frankfurt und Offenbach und den Flughafen Frankfurt
T: +49 69 2714-0
E-Mail: arbeitsschutz-frankfurt@rpda.hessen.de
https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/arbeitsschutz/jugendarbeitsschutz

Allgemeine Informationen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration: https://arbeitswelt.hessen.de/fileadmin/arbeitswelt/Dokumente/2018_11_kinder_medienbranche.pdf

Ein Antragsformular für die Arbeit mit Kindern findet sich auf der Homepage der HessenFilm und Medien GmbH: www.hessenfilm.de/fileadmin/data/Film_Commission/Antrag_auf_Besch%C3%A4ftigung_mehrerer_Kinder.pdf

Arbeiten mit Tieren

Dreharbeiten mit Tieren sind in Deutschland genehmigungspflichtig. Für die Genehmigungen ist in Frankfurt der Amtsärztliche Tierdienst zuständig. Am Drehort muss zudem ein behördlich anerkannter Sachverständiger sein.

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Stadt Frankfurt am Main
Amtstierärztlicher Dienst, Veterinärangelegenheiten, Ordnungsamt
T: + 49 69 212 47099
T: +49 69 212 47027
E-Mail: veterinaerwesen@stadt-frankfurt.de
frankfurt.de/adressen/ordnungsamt/veterinaerwesen