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11.11.2025
Hessischer Filmpreis: Das große Fragezeichen
Die überraschende Absage der Gala des Hessischen Film- und Kinopreises für das kommende Jahr 2026 durch Kulturminister Timon Gremmels sorgte weniger für Empörung als für Ratlosigkeit: Das Ministerium schwankt seitdem zwischen widersprüchlichen Aussagen über Aussetzung und Fortführung der künftigen Filmpreise und der Form ihrer Vergabe. Bei all der Diskussion wird vergessen, dass die Preisgelder niedrig sind und nicht ausreichend in die regionale Produktionslandschaft zurückfließen. Unangetastet bleibt dagegen der Kinopreis, den haben die hessischen Kinos auch bitter nötig.
Von Ein Kommentar von Andrea Wenzek
In der Kulturpolitik einiger Bundesländer herrscht derzeit ein Spardiktat. Deshalb mag die Filmbranche auf Bundesebene sich nicht sonderlich gewundert haben, als Hessens Kulturminister Timon Gremmels am 8. Oktober per Pressemitteilung bekannt gab, die Gala des Hessischen Film- und Kinopreises 2026 in der Alten Oper auszusetzen. Auch auf die Vergabe des Filmpreises werde 2026 verzichtet, nur der Kinopreis bleibe erhalten. „Die Planung einer großen Feier mit rotem Teppich ist das falsche Signal in einer Zeit, in der gespart werden muss“, so der Minister.
Die hessische Filmszene war überrascht, zumal die Ankündigung erst kurz vor der diesjährigen Gala in der Alten Oper publik wurde. Es gab keinen Aufschrei, eher ein Raunen, denn es hieß, dass die Preise „2027 wieder im glanzvollen Rahmen vergeben werden“. Demnach habe der Minister bei der Haushaltsplanung 2027 wohl vor, einen kulturpolitischen Schatz zu bergen – zwecks Wiederbelebung der Gala.
Diese Frage dürfte sich auch die Politik nach der Veröffentlichung der PM gestellt haben – und so erschien Kulturminister Timon Gremmels nicht höchstselbst bei der Verleihung des Hessischen Film- und Kinopreises in der Alten Oper, sondern entsandte seinen Staatssekretär Christoph Degen. Der betonte, die Haushaltslage sei „unheimlich schwierig“. Ob es künftig überhaupt noch Filmpreise geben werde, ließ er offen. Fest stand für ihn nur: Die Filmförderung müsse erhalten bleiben. „Nur erhalten“? Dem widersprechen die filmpolitischen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages.
Den Verantwortlichen im Ministerium dürfte nach Rückmeldungen der irritierten Filmbranche schnell klar geworden sein, dass mit der besagten Pressemitteilung vorschnell aus der Hüfte geschossen wurde. Jetzt soll nachgedacht werden, wenn auch ausgelagert: „Wir haben die Hessen Film & Medien GmbH gebeten, im Nachgang zur diesjährigen Gala konzeptionelle Überlegungen für 2026 anzustellen und dem Ministerium Vorschläge zu unterbreiten. Wie die Filmpreise künftig vergeben werden, ist Gegenstand der Konzeptüberlegungen für die kommenden Verleihungsveranstaltungen. Die in diesem Jahr erhöhten Preisgelder für die Kinos sollen beibehalten werden“, heißt es aus dem Ministerium.
Allerdings sollten die Filmpreise gezielter der hessischen Filmbranche zugutekommen. Bis auf den Drehbuchpreis gehen die dotierten Preise an Regisseur*innen. Ein sonst üblicher Produzent*innenpreis für den „Besten Film“ steht immer noch aus. Solch ein zusätzliches Preisgeld sollte jedoch wie etwa in Bayern mit der zukünftigen Herstellung eines neuen Kinofilms verknüpft werden – gebunden an hessische Regionaleffekte. Und es wäre ebenfalls sinnvoll, weitere kreative Gewerke in der Filmproduktion zu berücksichtigen, etwa mit Kreativprämien wie bei der Filmpreis-Vergabe 2020.
Die in der Pressemitteilung angekündigte Gala 2027 würde weit mehr als eine halbe Million Euro kosten, 2025 waren es immerhin schon 550.000 Euro, die Summe aller Preisgelder inklusive Nominierungen lag 2025 bei nur 97.500 Euro – ein Bruchteil der Gala-Ausgaben. Doch ein Verzicht auf den roten Teppich könnte die neu geschaffenen Filmpreise 2027 plus eine überschaubare Feier finanzierbar machen. Rückblick: Schon der Umzug der Preisverleihung in die Alte Oper ließ die Gala damals als politisch widersprüchlich erscheinen: Glanz und Gloria stand einer sehr geringen Filmförderung gegenüber. Letzteres hat sich seit der Gründung von HFM vor 10 Jahren in eine positive Richtung entwickelt und die von HFM geförderten Filme genießen mittlerweile bundesweit Renommee. Doch während andere Bundesländer mit deutlich höheren Dotierungen und bundesweiter Medienpräsenz glänzen, blieb der Hessische Filmpreis ein eher regional begrenztes Ereignis: Mehr Aufwand als Strahlkraft.
Doch wer kommt für den Empfang eines Filmpreises überhaupt in Frage? In der Richtlinie heißt es luftig, die Nominierten müssten einen „Bezug zum Land Hessen“ haben. Das Ministerium verlautbart nach Anfrage etwas präziser, dass es auch Kreative sein können, „die selbst nicht am Standort Hessen ansässig sind. Der Hessenbezug definiert sich gemäß Richtlinie auch aufgrund der Zusammenarbeit mit einer hessischen Produktionsfirma oder durch einen anderen wesentlichen inhaltlichen oder produktionstechnischen Grund.“ Zudem sei der Hessenbezug gegeben bei Personen, die in Hessen geboren sind, ihren arbeitstechnischen Lebensmittelpunkt in Hessen haben oder in Hessen gemeldet sind. Ein „Hessebub“ qua Geburt zu sein, kann also auch von Vorteil sein.
Ein Blick auf die Standorte der ausführenden und kreativen Produktionsfirmen der nominierten Filme 2025 zeigt: Die meisten haben ihren Sitz außerhalb Hessens. Wie auch in den Vorjahren bestätigen nur wenige Ausnahmen die Regel, diesmal waren es jenseits der Hochschulabsolvent*innen der Dokumentarfilmer Marcin Wierzchowski und die Kurzfilmregisseurin Hồng Anh Nguyễn, beide in Frankfurt ansässig. Auch wenn es nicht explizit in den Richtlinien steht, ist eine Förderung von Hessen Film & Medien ein wesentlicher Faktor. Mithilfe der für deren Förderung verpflichtenden Regionaleffekte ergibt sich der Hessenbezug von selbst. Zwar kann die HFM keine Großprojekte wie in Bayern fördern, doch ihr Budget reicht mittlerweile aus, um auch internationale Koproduktionen mit hessischer Beteiligung zu unterstützen. Und dabei heraus kommen Kinoperlen wie die drei nominierten Spielfilme in diesem Jahr: „September 5“ von Tim Fehlbaum, „Hysteria“ von Mehmet Akif Büyükatalay und „Bitter Gold“ von Juan Olea.
Um Hessen dauerhaft als bedeutenden Filmstandort zu stärken, darf das Ministerium die Angst vor Kürzungen nicht weiter medial schüren – als ginge es automatisch um ein Vorrecht der Politik, zuerst bei der Kultur zu sparen. Der Minister sollte sich bei den Haushaltsberatungen klar für den Film als die „Siebte Kunst” positionieren und dagegen halten. Hinzu kommt, dass der Bund vermutlich nicht einspringen wird. Die versprochene gesetzliche Investitionsverpflichtung für Streaming-Anbieter soll laut BKM Wolfram Weimer nur eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ werden. Also rechtlich nicht bindend. Worauf das hinausläuft, ist bekannt aus der Lebensmittelindustrie. Entsprechend lautstark ertönt die aktuelle Forderung von 32 Filmverbänden „Investitionsverpflichtung: Gesetz statt Ausverkauf!“
In der hessischen Kinobranche war bei der diesjährigen Preisverleihung hingegen ein generelles Aufatmen zu vernehmen. Laut Minister Gremmels sollen die Kinopreise 2026 erhalten und sogar im Rahmen einer kleinen Feier vergeben werden. Er betonte, dass ihm die Unterstützung und der Erhalt der hessischen Kinolandschaft angesichts ungewisser Bundesförderungen ein besonderes Anliegen sei. Bereits in diesem Jahr haben sich die Preisgelder von 150.000 Euro auf 215.000 Euro erhöht. Darunter ein Sonderpreis für die Bali-Kinos in Kassel, das kürzlich sein 30-jähriges Bestehen feierte. Gespart wurde dieses Jahr nur an den Nominierungsgeldern der nicht prämierten Kinos und den Preis-Statuetten, zum Bedauern einiger Kinobetreiber*innen – die Lücke in der Trophäensammlung mache sich nicht gut. Das Ministerium hierzu: „Es handelt sich um eine Maßnahme zugunsten einer besseren Kostenverteilung für eine nachhaltigere Förderung.“ Der Bestellpreis der Statuetten scheint offenbar beachtlich zu sein.
Bei der Verleihung des Sonderpreises nutzte der Kasseler Kinobetreiber Gerhard Wissner die Bühne für einen Appell: „Geht ins Kino – und schaut Filme nicht nur auf Streaming-Plattformen!“ Die Branche leide noch immer unter den Folgen der Pandemie: „Wir erreichen derzeit nur 70 Prozent der Zuschauerzahlen von vor Corona.“ Und er forderte die Politik auf, sicherzustellen, dass Kinos die erhaltenen Corona-Soforthilfen nicht nachträglich belegen und notfalls zurückzahlen müssen. Tatsächlich hat die Rückforderung der Pandemiehilfen eine hitzige Debatte ausgelöst, denn sie sollte mit erheblichem Aufwand kurzfristig erfolgen. Hinzu kommt, die Kosten für die Kinos steigen und die Bundesförderung bleibt ungewiss – hiermit könnte die dringliche Erneuerung der digitalen Abspielgeräte in den Filmtheatern finanziert werden. Ohne diese Unterstützung droht Gefahr, dass gerade die kleineren Programmkinos schließen müssen.
Schlagworte: Auszeichnung, Filmförderung, Filmpolitik, Kino, Kulturförderung, Politiker*in
