Aktuelles

13.05.2024

Unser Seminar FILMFÖRDERUNG VERSTEHEN UND ERFOLGREICH BEANTRAGEN - EIN AKTUELLER LEITFADEN ZUR PRODUKTIONSFÖRDERUNG AUS DEUTSCHLAND findet am Samstag, 29. Juni (10.00-18.00 Uhr) Online per ZOOM Konferenz statt.
Leitung: Rechtsanwalt Volker Otte
Gebühr: EUR 200,– / Studierende EUR 100,–
max. Teilnehmer*innenzahl: 30 [?]
Online-Anmeldung bis zum 27.6.2024!

Ohne Filmförderung lassen sich Filme in Deutschland kaum finanzieren. Um die maximale Fördersumme für ein Projekt zu realisieren, sind grundlegende und aktuelle Kenntnisse über das deutsche Filmfördersystem Voraussetzung. Denn die verschiedenen Fördermittel aus Land, Bund und Europa müssen nicht nur erfolgreich beantragt, sondern auch bestmöglich kombiniert und fehlerfrei abgewickelt werden.

Vor dem Hintergrund der angekündigten Reform der deutschen Filmförderung nimmt das Seminar auch Bezug auf die geplanten Änderungen ab 1.1.2025.

Im ersten Teil des Seminars werden Fragen beantwortet, die für alle Förderungen relevant sind. Erläutert werden die Struktur und die allgemeinen Fördervoraussetzungen, aber auch Bestimmungen zu Diversität und Nachhaltigkeit sowie die Recoupment-Regelungen.

Auf dieser Grundlage werden im zweiten Teil die jeweiligen Besonderheiten der Förderungen vorgestellt, darunter die der FFA – Filmförderungsanstalt, der BKM – Förderung der Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien, des DFFF I+II – Deutscher Filmförderfonds, des GMPF – German Motion Picture Fund, sowie der Länderförderungen und von EURIMAGES.

Das Seminar behandelt unter anderem folgende Fragen:
• Wer ist antragsberechtigt?
• Wie sehen typisierte Finanzierungspläne mit Produktionsfördermitteln aus?
• Was ist der Eigenanteil?
• Was ist bei der Kumulation von Produktionsfördermitteln zu beachten?
• Welche EU-Regelungen gibt es für die Förderfinanzierung?
• Was ist ein kultureller Eigenschaftstest?
• Was ist eine BAFA-Bescheinigung und was sind die Voraussetzungen?
• Was sind Sperrfristen und warum gibt es sie?
• Wie ist der Rückfall der Fernsehrechte geregelt?
• Wie ist das Recoupment der Produktionsfördermittel geregelt?

Das Seminar richtet sich an fortgeschrittene Produzierende und Filmschaffende, die unterschiedliche Produktionsfördermittel kombinieren, Koproduktionen finanzieren und/oder europäische Fördermittel aus Deutschland heraus beantragen wollen.

Es ist möglich, schon im Vorfeld Fragen an info@filmhaus-frankfurt.de zuzusenden, die dann durch den Referenten im Workshop berücksichtigt werden.

Rechtsanwalt Volker Otte war von 1995 bis 1999 Justiziar der Filmförderungsanstalt (FFA), danach Prokurist und Leiter der Abteilung Filmförderung der Road Movies Filmproduktion GmbH. Seit Oktober 2002 ist er als Rechtsanwalt in Berlin, Spezialist für Film-, Kultur- und Medienförderung (https://www.filmfunding.de) niedergelassen. Seit 2005 ist er auch einer der beiden Geschäftsführer des Collection Agents OnTrust Inkasso- und Abrechnungsgesellschaft mbH (https://www.on-trust.de/ ).