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Wo ist das Geld geblieben?
Hessische Filmförderung im Herbst 2006
Von Maria Wismeth*

Die kulturelle Filmförderung des Landes wird 2006 um 250.000 Euro erhöht. So hieß die gute Botschaft Anfang des Jahres. Fast zeitgleich jedoch wurde im Internet die schlechte Botschaft veröffentlicht: Der Herbst-Fördertermin der Filmförderung des Landes Hessen fällt zum zweiten Male aus. Wie passt das zusammen, musste sich der gesunde Menschenverstand fragen.

Die Summe, die das Land Hessen für Kulturelle Filmförderung ausgibt, wurde in der Tat erhöht. Der zweite Einreichtermin für Produktionsförderung der Kulturellen Filmförderung des Landes Hessen (HFF-Land) entfällt aber dennoch, weil Fördermittel bereits in den letzten beiden Jahren durch sogenannte Verpflichtungsermächtigungen gebunden worden sind.

Der Hintergrund: für die HFF-Land gilt das Haushaltsrecht des Landes. Es besagt, daß Geld, das für den Zweck der Filmförderung für ein Jahr zur Verfügung steht, auch im selben Jahr ausgegeben werden muss. Sonst verfällt es. Filmprojekte brauchen indes oft mehr als ein Jahr, um drehreif und außerdem finanziert zu werden. Das Kunststück bestand darin, immer so viele Filmprojekte produktionsreif „auf Lager“ zu haben, daß spätestens gegen Ende des Jahres die Fördermittel null waren. Aus diesem Grund wurden, auf Basis von Verpflichtungsermächtigungen, jedes Jahr mehr Projekte juriert als Fördermittel im Landeshaushalt bereitstanden. Eine Welle von bereits jurierten Projekten hat sich somit aufgebaut, die in diesem und den folgenden Jahren reduziert werden müssen.

Bei der zweiten Filmförderung unter dem Dach der HFF, der hr-Filmförderung, ist es seit einigen Jahren möglich, nicht verausgabte Mittel mit ins Folgejahr zu übernehmen, damit das Problem, daß Mittel verloren gehen könnten, gar nicht erst aufkommt.

Nach intensiven Gesprächen mit Vertretern der Filmbranche und der Hessischen Filmförderung soll die finanzielle Administration der Filmförderung des Landes ab 2007 umgestellt werden. Das heißt: nicht verausgabte Fördermittel sollen auch im Folgejahr der Filmförderung wieder zur Verfügung stehen. Damit wird in Zukunft Planungssicherheit für die Mittelvergabe der HFF-Land gewährleistet werden, wie dies bei der HFF-hr schon der Fall ist.

Gelingt es, die Landesmittel aus der jährlichen Haushaltsführung zu entbinden, wird die Handhabung den Branchengesetzmäßigkeiten besser angepasst, damit insgesamt sparsamer und, was viele interessieren dürfte, der Geldfluss schneller. Wer mit der HFF bereits zu tun hatte, weiß, wie schnell in der Regel die HFF-hr die Auszahlungen veranlasst – auch im Dezember und auch im Januar. So soll es in Zukunft auch beim Land werden. Zu aller Nutzen.

Nächster Einreichtermin für die HFF-Land und die HFF-hrist der 1. Februar 2007.

*Maria Wismeth ist Hauptgeschäftsführerin der Hessischen Filmförderung
Filmhaus Frankfurt e.V.
Ostbahnhofstr. 15
60314 Frankfurt
Tel.: 069 / 13 37 99 94
Fax: 069 / 13 37 99 96
info@filmhaus-frankfurt.de
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