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IBH-Richtlinien

Präambel
Die InvestitionsBank Hessen AG gewährt im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Darlehen und Beteiligungen für Vorhaben der hessischen Filmwirtschaft. Das Programm will einen Beitrag zur Finanzierung kommerzieller Filmprojekte leisten, die den Film- und Medienstandort Hessen stärken.

Antragsberechtigte
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, wenn der nachweisbare regionale Effekt der Produktion in Hessen mindestens 100 % des Hessen-Invest Film Finanzierungsbeitrags beträgt.
Verwendungszweck
Finanzierungsbeiträge können gewährt werden für:

  • Fernsehfilmproduktionen, z. B. TV-Movies, Dokumentarfilme, hochwertige Animationsfilme
  • Kinospielfilme
  • Formatentwicklungen

Die Mitfinanzierung des Fonds Hessen-Invest Film setzt immer die Beteiligung von Dritten mit einem kommerziellen Interesse an der weiteren Vermarktung voraus. Eine Rückflussmöglichkeit der eingesetzten Mittel einschließlich einer marktgerechten Rendite muss grundsätzlich vorhanden sein.

Art und Umfang der Förderung
Es werden zinslose, haftungsfreigestellte Darlehen oder Beteiligungen bis zu 50 % der Gesamtprojektkosten bzw. des Gesellschaftskapitals, höchstens jedoch 1 Mio. _ ausgereicht.
Eine Kumulation mit anderen Förderinstrumenten ist möglich, jedoch darf der öffentliche Finanzierungsanteil 75 % der Gesamtprojektkosten im Fall der Darlehensvariante nicht überschreiten.

Konditionen
a) Darlehen
Auszahlung: 97 %
Laufzeit: angepasst an die Projektdauer, i. d. R. endfällig, ansonsten frei verhandelbar.
Verzinsung: Statt Zinsen besteht nach Darlehensrückzahlung ein auf zehn Jahre begrenzter, anteiliger Gewinnanspruch. Dieser kann einvernehmlich verlängert werden oder im Rahmen einer Abschlusszahlung abgelöst werden.
Sicherheiten: Die Darlehensgewährung erfolgt ohne gesonderte Besicherung.
b) Beteiligung
1.) stille Beteiligung:
analog zu Darlehen.
2.) offene Beteiligung:
Bei Objektgesellschaften in Form einer juristischen Person wird eine Beteiligung am Gesellschaftskapital eingegangen.
Die Einlagenhöhe richtet sich nach dem Nominalbetrag der Beteiligung und einem am Unternehmenswert zu bemessenden Agio. Die Beteiligung nimmt anteilig am Gewinn und Verlust der Gesellschaft teil. Bei Beteiligungsübernahme ist zu vereinbaren, wie die Beteiligung beendet werden soll.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens oder einer Beteiligung besteht nicht.

Antragsverfahren
Anträge sind an das BeratungsZentrum für Wirtschaftsförderung der InvestitionsBank Hessen AG in Frankfurt zu richten.
Mindestvoraussetzung ist eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungs- und ein Rückflussplan.
Die Anträge werden einem unabhängigen Vergabegremium vorgelegt. Die IBH entscheidet auf der Basis der Empfehlung des Gremiums abschließend.
Die Richtlinien des Programms, die wichtige Hinweise für den Antragsteller enthalten, sind beim BeratungsZentrum erhältlich, oder können unter www.ibh-hessen.de abgerufen werden.

Weitere Informationen
geben Ihnen folgende Ansprechpartner
Dr. Gerhard Bauer
gerhard.bauer@ibh-hessen.de
Jürgen ten Elsen
juergen.tenelsen@ibh-hessen.de
Polia Bauer
polia.bauer@ibh-hessen.de

InvestitionsBank Hessen AG
Schumannstraße 4-6
60325 Frankfurt am Main
Telefon (069) 133850-0
Telefax (069) 133850-55
www.ibh-hessen.de

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