| Arbeitsgruppe formuliert neue Vorlage zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft von Anne Breuer Die digitale Technik hat erhebliche Auswirkungen auf die Verbreitung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Werken sowie deren Vergütung genommen – was sich längst in unser aller beruflichem und privatem Alltag niederschlägt. So können Werke heute massenhaft in unkörperlicher Form als Datensätze verbreitet werden, ohne dass noch Werkstücke oder Händler erforderlich sind. Außerdem können Kopien in Originalqualität hergestellt und manipuliert werden. Die Folge: Urheber können ihre Vergütungsansprüche schlechter realisieren, weil die Verbreitung mangels konkreter Werkstücke - wie Bücher, Platten, Fotos - unkontrollierbar wird. Die Nutzer hingegen haben die Möglichkeit, über das Internet günstig an Informationen und Werke zu gelangen, so dass für die Verwerter die Auswertungsketten einbrechen. Piraterie und Raubkopien sind weit verbreitet – die wirtschaftlichen Schäden enorm. Das neue Gesetz über Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (UrhrG) versucht Gefahren abzuwenden und Nutzungsmöglichkeiten der Digitaltechnik zu regeln. Es schafft auf der einen Seite das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung als neues Nutzungsrecht. Forschungseinrichtungen und Privatpersonen dürfen unter gewissen, engen Voraussetzung digitale Kopien herstellen. Kopien dürfen dabei jedoch keinem Erwerbszweck dienen und nicht von einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage hergestellt werden. Außerdem ist eine Zahlung einer angemessenen Vergütung an die Urheber vorgesehen, die von den Verwertungsgesellschaften geltend gemacht und von den Herstellern bzw. Händlern von VHS- und DVD-Playern bzw. Kopieren bezahlt wird. Und was weitgehend unbekannt ist: Nutzungen, die im digitalen Zeitalter häufig praktiziert werden, wie z.B. das Laden von Fotos aus dem Internet und die Versendung als Motiv für Postkarten oder das Brennen und Verschenken von CD´s oder DVD´s, sind nicht gestattet und können durchaus Schadensersatz und Strafansprüche nach sich ziehen. Die Neuerungen schaffen es nun aber weder, die Gefahren der digitalen Verbreitung für die Urheber und Verwerter zu minimieren, noch den Urhebern eine angemessene Vergütung zu garantieren. Deshalb arbeiten die Verwerter an Digital-Right-Management-Systemen, mit denen versucht werden soll, bei der digitalen Verbreitung von Werken ein pay-per-use-System einzuführen. Dagegen wenden sich jedoch die Verwertungsgesellschaften sowie Urheber, da die meisten von ihnen von Pauschalvergütungen leben, die die Verwertungsgesellschaften bei den Geräteherstellern eintreiben. Erhebliche Bedenken tragen auch die Datenschützer vor, die eine Gefährdung der Daten der Urheber, aber auch der Nutzer befürchten. Schon warnen auch die Verbraucherverbände vor einer Spaltung der Nutzer in „Informationsreiche“ und „Informationsarme“, die ins Haus stünde ,wenn jede Nutzung von digitalen Werken kostenpflichtig würde. Unter dem Namen „der zweite Korb“ hat das Bundesministerium der Justiz nun neuerlich eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Urheber (Gewerkschaften, Verwertungsgesellschaften), Verwerter (Tonträgerhersteller, Produzenten, Rundfunkanstalten) und Nutzer (Verbraucherverbände) eingerichtet. Aufgabe: Bis Mitte 2004 soll ein Gesetzentwurf ausgearbeitet sein, der die tatsächlichen Kräfteverhältnisse des Marktes berücksichtigt - der Kunst und Information zunehmend als Ware betrachtet. In der Informations- und Wissensgesellschaft dürfen das Urheberrecht und Schutzmechanismen wie Digital-Right-Management-Systeme nicht dazu führen, Nutzer von der Auseinandersetzung mit Werken auszuschließen. Gleichzeitig soll und muss jedoch den Urhebern eine angemessene Vergütung garantiert werden. Bislang sind die verschiedenen Interessen in der Arbeitsgruppe allerdings noch ergebnislos aufeinander geprallt. So dass nun alle alten Forderungen weiterhin erhoben werden – darunter: keine Privilegien für Forschungseinrichtungen, Beschränkung des Rechts der Privatkopie auf analoge Nutzungen, Verbot digitaler Archive, Gleichbehandlung von ausübenden Künstlern und Urhebern. Die Quadratur des Kreises - annähern wird man sich dieser nur, wenn man die vereinfachten digitalen Verbreitungsmöglichkeiten akzeptiert und ausbaut. Natürlich müssen die Urheber dann im Gegenzug durch erweiterte pauschale Vergütungssysteme an den Erlösen beteiligt werden. Eine einfache, leichte Lösung aller komplexen rechtlichen Probleme wird aber in der digitalen Zukunft nicht zu haben sein. Dr. Anne Breuer ist Rechtsanwältin und arbeitet beim ZDF. zurück zur Übersicht (dummy)
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